Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0

Der Vorsitzende erteilt das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Reuß. Dieser stellt fest, dass er als Kämmerer sehr zufrieden mit dem Haushalt 2022 ist. Es sind keine Kreditaufnahmen nötig. Auch Kassenkredite zur Liquiditätssicherung werden nicht gebraucht. Die heute vorgelegte Haushaltssatzung ist insgesamt nicht genehmigungspflichtig, da sie keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Im gesamten Finanzplanungszeitraum sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Im Anschluss erläutert er den Haushalt 2022 anhand der nachfolgend abgedruckten Präsentation:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach der Vorstellung des Haushalts gibt es aus dem Gremium keine Fragen bzw. Anmerkungen dazu. Der Vorsitzende bedankt sich beim Kämmerer für den soliden Haushalt. Dieser gibt zurück, dass die gute Finanzsituation der Gemeinde dem verantwortungsvollen Ausgabeverhalten des Gemeinderates zu verdanken ist. Im Anschluss daran werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

 

a)    Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weitramsdorf die im     Folgenden abgedruckte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 samt aller Anlagen      und Bestandteile.

 

 

Haushaltssatzung

der Gemeinde Weitramsdorf (Landkreis Coburg)

für das Haushaltsjahr 2022

 

 

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weitramsdorf folgende

Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                11.641.000 €

 

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                  4.663.700 €

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) wurden in der Hebesatzsatzung vom 30.11.2015 festgesetzt. Sie werden nur nachrichtlich aufgeführt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 0 Euro festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2022 in Kraft.

 

Nachrichtlich:

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachfolgenden Gemeindesteuern betragen laut Hebesatzsatzung:

 

Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe)                              330 v.H.

Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)                                                         330 v.H.

Gewerbesteuer                                                                                               380 v.H.

 

 

Weitramsdorf, den

 

Gemeinde Weitramsdorf

 

 

Erste Bürgermeister

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja 18   Nein 0   Anwesend 18   Pers. beteiligt 0  

 

 

b)    Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 zu. Der Finanzplan liegt diesem Protokoll als Anlage bei.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja 18   Nein 0   Anwesend 18   Pers. beteiligt 0  

 

 

c)  Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf stimmt dem Investitionsprogramm für   die Jahre 2021 bis 2025 zu. Das Investitionsprogramm liegt diesem Protokoll als Anlage      bei.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja 18   Nein 0   Anwesend 18   Pers. beteiligt 0