Sitzung: 20.06.2022 GR/317/2022
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0
Der Vorsitzende erteilt das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Reuß. Dieser stellt fest, dass er als Kämmerer sehr zufrieden mit dem Haushalt 2022 ist. Es sind keine Kreditaufnahmen nötig. Auch Kassenkredite zur Liquiditätssicherung werden nicht gebraucht. Die heute vorgelegte Haushaltssatzung ist insgesamt nicht genehmigungspflichtig, da sie keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Im gesamten Finanzplanungszeitraum sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Im Anschluss erläutert er den Haushalt 2022 anhand der nachfolgend abgedruckten Präsentation:
Nach der Vorstellung des Haushalts gibt es aus dem Gremium keine Fragen bzw. Anmerkungen dazu. Der Vorsitzende bedankt sich beim Kämmerer für den soliden Haushalt. Dieser gibt zurück, dass die gute Finanzsituation der Gemeinde dem verantwortungsvollen Ausgabeverhalten des Gemeinderates zu verdanken ist. Im Anschluss daran werden folgende Beschlüsse gefasst:
a) Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weitramsdorf die im Folgenden abgedruckte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 samt aller Anlagen und Bestandteile.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Weitramsdorf (Landkreis
Coburg)
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der Art. 63
ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weitramsdorf folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.641.000
€
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.663.700 €
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden
nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) wurden in der Hebesatzsatzung vom 30.11.2015
festgesetzt. Sie werden nur nachrichtlich aufgeführt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2022 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachfolgenden Gemeindesteuern
betragen laut Hebesatzsatzung:
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe) 330 v.H.
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) 330
v.H.
Gewerbesteuer 380
v.H.
Weitramsdorf, den
Gemeinde Weitramsdorf
Erste Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Ja 18
Nein 0 Anwesend 18 Pers. beteiligt 0
b) Der Gemeinderat der Gemeinde
Weitramsdorf stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 zu. Der
Finanzplan liegt diesem Protokoll als Anlage bei.
Abstimmungsergebnis:
Ja 18
Nein 0 Anwesend 18 Pers. beteiligt 0
c) Der Gemeinderat der Gemeinde
Weitramsdorf stimmt dem Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 zu. Das Investitionsprogramm liegt diesem
Protokoll als Anlage bei.
Abstimmungsergebnis:
Ja 18
Nein 0 Anwesend 18 Pers. beteiligt 0