Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Der Bauherr beabsichtigt die Außenanlagen seines Grundstücks anzulegen und möchte hierzu einen stufenlosen Zugang zum Haus herstellen. Hierfür müsste an der Straßenseite eine Stützmauer errichtet werden.

 

 

Der Bebauungsplan „Coburger Wegäcker II“ sieht an der Straßenseite sockellose Zäune mit einer max. Höhe von 1,0 m vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bebauung Ulmenweg Beispiele:

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Errichtung einer Stützmauer mit max. 1,00 m Höhe zu.