Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Die Bauherren beabsichtigen straßenseitig in die bestehende Hecke ein 2,0 m hohes Tor zu errichten. Da der Bebauungsplan „Lärchenhöhe I“ nur Grundstückseinfriedungen mit einer max. Höhe von 1,10 m vorsieht, wird für die Errichtung des Tores eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans benötigt.

 

Als Begründung führen die Antragsteller auf, dass sie einen großen Jagdhund (Deutsch Drahthaar) halten und die Versicherung aufgrund der Größe des Hundes eine Einfriedungshöhe von min. 2,0 m vorschreibt.

 

Im weiteren Verlauf des Tannenweges wurde bereits eine Befreiung zur Errichtung eines höheren Tores erteilt.


Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Errichtung eines 2,0 m hohen Tores zu.