Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schneider vom Büro SRP aus Kronach und erteilt ihm das Wort.

 

Herr Schneider erläutert die nachfolgend abgedruckte Präsentation:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Er führt aus, dass der Durchflussquerschnitt der Brücke nicht verändert wird. Bei einer Vergrößerung des Querschnitts bestünde die Gefahr, dass unterliegende Grundstücke überschwemmt werden würde. Bei einer Verengung des Querschnitts würde das Gleiche für oberliegende Grundstücke gelten. Aufgrund der Tatsache, dass sich durch das neue Bauwerk für niemanden eine Verschlechterung ergeben darf, hat man sich für die Beibehaltung des Querschnitts entschieden.

 

Herr Schneider informiert das Gremium, dass die Brücke derzeit auf 12 Tonnen Gesamtbelastung beschränkt sei. Dies hat eine entsprechende Nachrechnung ergeben. Bisher wurde keine Beschränkung erlassen. Im Rahmen der letzten Brückenhauptprüfung wurde das bestehende Bauwerk mit 3,… bewertet. Die schlechteste Note ist die 4. Bei Brücken, die eine drei vor dem Komma stehen haben, ist davon auszugehen, dass es Stand- und Verkehrssicherheitsprobleme an dem Bauwerk gibt.

 

Aufgrund der geringen Fahrzeuganzahl, die das Bauwerk täglich überquert, kann die Breite des alten Bauwerks auch für das neue Bauwerk beibehalten werden. Es ist ausreichend, wenn der Rad- und Fußgängerbereich durch eine Schutzeinrichtung von der Fahrbahn getrennt wird.

 

Im Gegensatz zum jetzt vorhandenen Bauwerk wird das neue Bauwerk aus einem Teil bestehen. Derzeit gibt es ein Hauptbauwerk für die Fahrbahn und ein zweites, angebautes Bauwerk für den Fahrradfahrer und die Fußgänger.

 

Bezüglich der geplanten Behelfsumfahrung teilt Herr Schneider mit, dass hierfür Kosten in Höhe von ca. 160.000,00 € anfallen werden.

 

GR Schleifenheimer fragt nach, wie hoch die Förderung ist, die der Gemeinde vom Freistaat Bayern gewährt wird. Herr Schneider antwortet, dass der Fördersatz von der Regierung für jedes Projekt aufgrund verschiedener Parameter (z.B. Mittelverfügbarkeit, Finanzkraft…) individuell festgelegt wird. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das noch nicht passiert.

 

GR Rädlein fragt nach, ob es nach dem Neubau auch noch eine Gewichtsbeschränkung geben wird. Herr Schneider antwortet, dass die neue Brücke der höchsten Belastungsklasse entsprechen wird, sodass hier keine Beschränkungen angeordnet werden müssen.

 

GR U. Kräußlich meldet sich zu Wort und merkt an, dass die geplante Brunnengründung sehr aufwändig ist. Dies würde zu einer relativ langen Bauzeit führen. Herr Schneider antwortet, dass eine Bohrpfahlgründung nicht möglich ist, da im Baubereich ein wichtiges Glasfaserkabel der SÜC verläuft. Die SÜC hat der Realisierung einer Brunnengründung bereits zugestimmt. Die Errichtung der Brücke als reines Fertigteil ist eher kritisch zu betrachten. Aufgrund der Größe ist allein der Transport problematisch. Weiterhin würde man hierdurch den Wettbewerb einschränken, da sich auf so eine Ausschreibung vorrangig Unternehmen bewerben können, die über ein eigenes Fertigteilwerk verfügen. Eine geringere Anzahl an Angeboten führt meistens zu höheren Preisen.

 

GR M. Kräußlich fragt nach, wie lange die Bauzeit voraussichtlich sein wird. Herr Schneider antwortet, dass die Bauzeit planmäßig ca. 6 Monate beträgt. Er führt weiter aus, dass es keine große Auswirkung auf die Bauzeit hat, ob die Brücke als komplette Fertigteillösung oder teilweise in Ortbeton ausgeführt wird. Ziel ist es, dass der Förderantrag am 18.11.2022 an die Regierung gegeben wird. Dort wird man ca. 3 Wochen brauchen, bis die Gemeinde den Genehmigungsbescheid erhält. Danach wird die Ausschreibung der zu erbringenden Leistungen erfolgen. Baubeginn dann planmäßig im März.

 

GRin Schimpl fragt nach, was die Verkehrszählung ergeben hat. Herr Schneider antwortet, dass er die genauen Zahlen gerade nicht parat hat. Allerdings könne er sagen, dass täglich weniger als 500 PKW´s und weniger als 150 LKW´s gezählt wurden, da es sich hierbei um die Grenzwerte handelt, unterhalb derer die Trennung von Radfahrern und PKW´s durch eine Schutzeinrichtung zulässig ist.

 

GR Ehrsam weist darauf hin, dass insbesondere die landwirtschaftlichen Fahrzeuge immer größer werden. Er fragt nach, ob es nicht sinnvoll wäre, die Brücke 50 cm breiter als die jetzt vorhandene Brücke zu bauen. Herr Schneider antwortet, dass die Regierung aufgrund des geringen Verkehrs, der die Brücke täglich überquert, nur eine Brücke, die 5,50 Meter breit ist, fördert. Sollte die Gemeinde eine breitere Brücke bauen wollen, müsste die Gemeinde die Mehrkosten ohne Förderung selbst tragen.

 

GR U. Kräußlich fragt nach, ob er es richtig sieht, dass die Baustellenumfahrung letztendlich aus großen Rohren besteht, die in den Graben gelegt werden und befahrbar gemacht werden. Herr Schneider bejaht diese Frage.

 

GR U. Kräußlich fragt nach, ob es im Hinblick auf die laufenden Überlegungen bezüglich des Hochwasserschutzes nicht bereits jetzt sinnvoll wäre, ein Wehr oder eine sonstige Staumöglichkeit mit vorzusehen. Herr Schneider antwortet, dass diese Vorgehensweise nicht möglich ist, da es sich um zwei getrennte Verfahren handelt. Entsprechende Vorrichtungen könnten auch später noch angebracht werden.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass die geplante Baustellenumfahrung ca. 160.000,00 € kosten würde. Er teilt mit, dass sich die Verwaltung bereits Gedanken darüber gemacht hat, wie man sich zumindest einen Teil des Geldes sparen könnte. Es wurden auch bereits Alternativen zum Bau der Baustellenumfahrung ausfindig gemacht. Derzeit wird noch mit den entsprechenden Eigentümern darüber gesprochen, ob die bereits vorhandene Wege genutzt werden dürfen.

 

GR Schleifenheimer fragt nach, ob die Kosten für die Baustellenumfahrung förderfähig sind. Herr Schneider antwortet, dass dies grundsätzlich der Fall ist.

 

GR Rädlein fragt nach, ob zu diesem Punkt heute eine Entscheidung getroffen werden muss. Der Vorsitzende antwortet, dass aus seiner Sicht die Zustimmung zur Entwurfsplanung ohne die geplante Baustellenumfahrung erteilt werden sollte. Weiterhin sollte die Verwaltung beauftragt werden, eine Alternative dazu zu suchen und wenn möglich zu realisieren.

 

GR Treubert fragt nach, ob es nicht möglich ist, auf der Trasse der geplanten Baustellenumfahrung gleich die neue Brücke zu errichten und den Verkehr während der Bauzeit über die alte Brücke laufen zu lassen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen könnte man dann die alte Brücke abreißen. Der Trassenverlauf würde sich dadurch etwas verändern. Herr Schneider antwortet, dass durch die Trassenverschiebung die Kosten für den Straßenbau in die Höhe schießen würden. Weiterhin gehören der Gemeinde die Grundstücke, die hierzu benötigt werden würden, nicht.

 

GR M. Kräußlich fragt nach, ob es nicht ausreichend wäre, die Baustellenumfahrung nur zu Schottern und die vorgesehene Asphaltschicht zu sparen. Herr Schneider stellt fest, dass die vorgesehene Befestigung schon sehr stark abgeschwächt ist. Ganz kann aus seiner Sicht nicht auf eine Asphaltschicht verzichtet werden.

 

GR Schleifenheimer stellt fest, dass die Kosten für die Umfahrung für die Gemeinde bei einer ca. 70 % Förderung nur ca. 48.000,00 € betragen würden. Aus seiner Sicht handle es sich damit um eine günstige Lösung für die Gemeinde. Herr Reuß antwortet, dass auch der Staatszuschuss aus Steuergeldern finanziert wird. Er betont, dass das Geld für die geplante Baustellenumfahrung am Ende einfach weg ist, da diese nach Fertigstellung der Brücke wieder zurückgebaut wird. Sollte es gelingen, bestehende Feld- und Waldwege als Umfahrung zu nutzen und entsprechend in Stand zu setzen – was auch gefördert werden würde – könnte man den Eigenanteil der Gemeinde wie auch den Staatszuschuss in der kommunalen Infrastruktur behalten und hätte einen dauerhaften Nutzen davon. Weiterhin führt er aus, dass auch der kommunale Eigenanteil in Höhe von ca. 48.000,00 € eine nennenswerte Summe darstellt. Die Gemeinde könne es sich nicht leisten, derart viel Geld einfach zu verbrennen, wenn es sinnvolle Alternativen dazu gibt. Herr Schneider ergänzt, dass sein Büro in Mainleus ein ähnliches Vorhaben betreut. Auch hier wurde die Umfahrung über bestehende Feld- und Waldwege realisiert. Die Kosten für die Herstellung der Wege wurden gefördert.

 

GR Knorr gibt zu bedenken, dass es bei einer Umfahrung über die Waldwege Probleme für den Rettungsdienst geben könnte. GR Dorscht sieht Gefahren für Fußgänger, die im Wald spazieren gehen.

 

GR U. Kräußlich stimmt den Ausführungen von Herrn Reuß vollumfänglich zu. Das Geld für die Baustellenumfahrung sollte in der Kommune gehalten werden. Eventuell könnte man versuchen, eine verkürzte Bauzeit anzustreben, damit die Umfahrung nicht so lange genutzt werden muss. Eine Verkürzung der Bauzeit könnte schon in der Ausschreibung in Form eines Bonus honoriert werden.

 

GRin Eberlein fragt nach, ob sich der Gemeinderat nochmal mit der Umfahrung beschäftigen wird, sodass nicht heute entschieden werden muss. Herr Reuß antwortet, dass die Zeit aufgrund des Zeitplanes drängt und eine weitere Behandlung im Gremium nicht mehr vorgesehen ist.

 

GR U. Kräußlich stellt fest, dass gemäß der Aussage von Herrn Schneider eine Gewichtsbeschränkung für die Brücke angeordnet werden müsste. Derzeit ist das nicht der Fall. Er stellt die Frage, wer derzeit haftet, wenn die Brücke unter einem LKW oder dem Schulbus einstürzen würde. Herr Schneider antwortet, dass die Haftung derzeit beim 1. Bürgermeister liegt.

 

GR Schleifenheimer führt aus, dass derzeit keinerlei Kosten für die Instandsetzung der Waldwege bekannt sind. Es sei sehr schwierig für ihn, sich ohne Kosten für eine solche Maßnahme zu entscheiden. GR U. Kräußlich stellt fest, dass sich der Großteil der Wege jetzt schon in einem guten Zustand befinden. Er betont nochmals, dass das Geld dauerhaft in der Infrastruktur der Gemeinde erhalten bleiben würde.

 

GR Dressel schlägt vor, dass die Verwaltung zunächst Kosten für die Baustellenumfahrung ermitteln sollte. Sollte die Ertüchtigung der Waldwege maximal so teuer sein wie die geplante Umfahrung, sollte man sich für die Waldwege entscheiden. Sollte der Bau der temporären Umfahrung günstiger sein, sollte diese Lösung gewählt werden.

 

 

Beschluss:

 

a) Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf stimmt der heute vorgestellten Entwurfsplanung zur Brückenerrichtung bis auf die darin enthaltene Errichtung der Baustellenumfahrung zu.

 

            Ja 18  Nein 0  Anwesend 18  Pers. beteiligt 0 

 

 

 

 

Beschluss:

 

b)    Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf beauftragt die Verwaltung Alternativen über bestehende Feld- und Waldwege zur vom Büro SRP geplanten Baustellenumfahrung zu suchen. Sollten die Kosten für die Instandsetzung dieser Wege geringer oder gleich sein, als die vom Büro SRP ermittelten Kosten für die Baustellenumfahrung, ist die Umfahrung über diese Wege zu realisieren. Sollte die Errichtung der von SRP geplanten Baustellenumfahrung kostengünstiger sein als die Herrichtung der Feld- und Waldwege, wird diese realisiert.

 

            Ja 18  Nein 0  Anwesend 18  Pers. beteiligt 0 

 

 

GR U. Kräußlich fragt nach, ob der Gemeinderat nicht auch noch einen Beschluss bezüglich der Berücksichtigung eines Bonus für die Bauzeitenverkürzung im LV fassen sollte. Herr Schneider sagt dazu, dass eine solche Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht nötig ist. Er wird vor der Ausschreibung nochmal im Gemeinderat vorstellig werden. Dann könnte ein solcher Beschluss immer noch gefasst werden.