Sitzung: 21.11.2022 GR/321/2022
Beschluss: Ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Persönlich beteiligt: 0
Der Vorsitzende verliest die im Anschluss abgedruckte Vorlage:
Im Rahmen der Baumaßnahmen zur Errichtung eines Ersatzneubaus der Brücke
über den Augraben zwischen Weitramsdorf und Schlettach muss für den Verkehr
eine Umleitungsstrecke errichtet werden. Hierzu wurden mehrere
Umfahrungsmöglichkeiten ins Auge gefasst.
Neben der durch das Ingenieurbüro geplanten Behelfsumfahrung wurden von
Seiten der Verwaltung zwei alternative Umleitungsmöglichkeiten betrachtet.
Bei der ersten Möglichkeit handelte es sich um die Nutzung des
vorhandenen Feld- und Waldwegenetz. Es
wurden zwei Wege ermittelt, welche als Einbahnstraßen genutzt werden könnten.
Bei der zweiten Möglichkeit handelt es sich um die potenziell große Umleitung
über Sülzfeld und Ummerstadt.
Bei einem Orttermin mit Frau Pilz und Herrn Schirmag vom Landratsamt
Coburg sowie Herrn Eibl von der Polizei Coburg wurden beide möglichen Strecken
angeschaut und mit dem Gemeindebus abgefahren.
Herr Schirmag stellt fest, dass die Strecken über die Waldwege nicht geeignet
sind, um hier über eine Zeitspanne von 6 Monaten den PKW-Verkehr zu führen. Es
handelt sich teilweise um Gefällestrecken. Es wurden erhebliche Bedenken
geäußert, diese Wege verkehrssicher einzurichten. Sollte die Gemeinde diese als
offizielle Umleitungsstrecke ausweisen, müsste ein sehr hoher Maßstab an die
Verkehrssicherheit angelegt werden. Man müsste im Vorfeld die Wege mit
Leitpfosten in Abstand von 25 m ausrüsten. Ebenso müsste eine umfangreiche
Beschilderung (Vorfahrtsregelung, Abbiegeregelungen für Seitenwege zur
Einhaltung der Einbahnstraßenregelung etc.) aufgebaut werden. Eine evtl.
Anbringung von Beleuchtung wurde ebenfalls zur Diskussion gestellt. Die
Gemeinde wäre verpflichtet, eine Firma zu beauftragen, welche zweimal täglich
eine offizielle Kontrolle beider Wege, auch an den Wochenenden durchführt und
diese protokolliert, was mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden wäre.
Schäden bzw. Sicherheitsmängel wären unverzüglich zu beseitigen, um die
Verkehrssicherheit danach wieder zu gewährleisten. In Sachen
Rettungsorganisationen äußerte Herr Schirmag ebenfalls erhebliche Bedenken. Ihm
sei kein Fall bekannt, in welchem Rettungsfahrzeuge über diese Länge über
Waldwege geführt wurden. Eine offizielle Umleitung über die Waldwege ist für
ihn nicht denkbar, lediglich die Freigabe dieser Wege für den PKW-Verkehr. Dies
hätte zur Folge, dass die Wiederherstellung der Wege wohl nicht gefördert würde
und die Gemeinde dies finanziell selbst trägt und damit evtl. die Kosten der
geplanten Behelfsumfahrung am Ende übersteigen könnten. Somit wäre das
ursprüngliche Ziel, die Infrastruktur durch Förderung dauerhaft zu verbessern,
nicht mehr gegeben.
Hinzu kommt, dass mit der Umleitung sowohl das Problem des LKW- und
Bus-Verkehrs, aber auch des Fußgänger- und Fahrrad-Verkehrs noch nicht gelöst
ist. Für LKWs wäre nur die großräumige Umleitung über Sülzfeld möglich. Hier
ist die Strecke allerdings aktuell auf 5,5 t beschränkt. Mit der Stadt Bad
Rodach als zuständiger Straßenbaulastträger müsste im Vorfeld ein
Beweissicherungsverfahren durchgeführt werden. Nach Abschluss der Maßnahmen
wäre für die Behebung von zusätzlich auftretenden Schäden die Gemeinde
Weitramsdorf zuständig.
Frau Pilz hat Bedanken bezüglich der Störungen der Tiere durch die
Fahrzeuge in Wäldern.
Auch Herr Eibl hält die Waldwege als Umleitung für ungeeignet. Speziell
aus Sicht der Rettungsorganisationen sieht er große Probleme bei der
Gewährleistung des Rettungsdienstes etc. Auch der Feuerschutz könne nicht
ausreichend gewährleistet werden.
Aufgrund der o. g. erheblichen Sicherheitsbedenken, speziell beim
Einsatz der Rettungsorganisationen, aber auch der hohen Kosten zur Herstellung
der Verkehrssicherheit (Schilder, Leitpfosten, Baumgutachten vor der Maßnahme,
tägliche Kontrollen etc.) sieht die Verwaltung von der Lösung der Waldwege als
Umleitung ab.
Die Umleitungsstrecke über Sülzfeld, Bad Colberg, Ummerstadt und
Weitramsdorf wurde im Nachgang betrachtet. Prinzipiell müsste man die
Tonnage-Beschränkung auf der Ortsverbindungsstraße zwischen Schlettach und
Sülzfeld aufheben. Dies wäre laut Bürgermeister Ehrlicher mit der Stadt Bad
Rodach grundsätzlich vereinbar. Aber in welchem Umfang man dies tun könnte,
müsste erst geprüft werden. Ein Befahren zweier LKWs im Begegnungsverkehr würde
hier zu einem großen Problem werden. Ausweichstellen sind für diese Form des
Verkehrs nicht vorhanden. Auch könnte der Busverkehr hier nicht umgeleitet
werden.
Nach Rücksprache mit dem Kreisbrandrat, Herrn Stefan Püls, wurde von
diesem klar geäußert, dass die Hilfsfristen sowohl für die Feuerwehr als auch
für den Rettungsdienst nicht eingehalten werden können. Bei einem Brandeinsatz
in Schlettach würde die Feuerwehr Weitramsdorf zu lange brauchen, um zum
Einsatzort zu gelangen. Die nächste unterstützende Feuerwehr wäre somit Bad
Rodach, da die FF Mährenhausen nur ein TSF und die FF Sülzfeld nur einen TSA
besitzt. Auch hier wäre es nicht möglich, die Hilfsfristen einzuhalten.
Weiterhin sieht Herr Püls den Straßenzustand als sehr problematisch für große
Feuerwehrfahrzeuge an. Vor nicht all zu langer Zeit ist ein Fahrzeug der FF
Ebersdorf beim Befahren einer Umleitungsstrecke in ein Schlagloch gefahren und
umgekippt. Die Straße wäre bei einer schnellen Anfahrt bei Begegnungsverkehr
ebenfalls ein Problem. Ähnlich verhält es sich mit der Hilfsfrist beim
Rettungsdienst. Sowohl die Rettungswachen Bad Rodach als auch Schorkendorf
können bei dieser Umleitungsstrecke die Vorgabe nicht mehr gewährleisten. Ein
möglicher Windbruch auf dieser Strecke könnte den Rettungseinsatz sogar
gänzlich verhindern. Auf dieser Strecke wäre die Gefahr weitaus größer als bei
anderen Anfahrtsstrecken.
Aus diesen o. g. Gründen ist die Strecke über Sülzfeld und Ummerstadt
auch keine geeignete Option für die Umleitung. Aus Sicht der Verwaltung kommt somit
nur die geplante Behelfsumfahrung für den Zeitraum der Brückenbaumaßnahme in
Betracht.
Die vom Büro SRP geplante Umfahrung der Baustelle wird anhand eines
Planes nochmals gezeigt. Der Vorsitzende stellt fest, dass er die Verantwortung
und die Haftung für das Nichteinhalten der Hilfsfristen nicht übernehmen wird.
GRin Dorn fragt nach, wie breit die Umfahrung werden soll. Der
Vorsitzende antwortet, dass der Ausbau auf einer Breite von 5,50 Metern
erfolgen soll.
GR M. Kräußlich regt an, dass die für die Umfahrung benötigten
Materialien nach dem Rückbau der Umfahrung im Gemeindegebiet wiederverwendet
werden sollen. Das Fräsgut und der Schotter könnten beispielsweise für den
kommunalen Wegebau verwendet werden. Die Erde, die benötigt wird, sollte nicht mehr
weggefahren werden. Vielleicht könnte man die Senke in der bestehenden Wiese
damit auffüllen und so zumindest den Abtransport des Materials sparen.
GR Gahn bedankt sich nach der Beschlussfassung im Namen der Schlettacher
Bürger beim Gemeinderat für die Errichtung der Umfahrung.
Beschluss:
Während der Baumaßnahmen zur Erneuerung der Brücke über der Augraben wird zur Sicherstellung der Erreichbarkeit des Ortsteiles Schlettach eine Behelfsumfahrung, wie vom Ingenieurbüro SRP vorgeschlagen, errichtet.