H. Förster informiert, dass im Bereich des Bebauungsplans „Häslich“ ein Bauantrag zur Erweiterung der Freiflächenphotovoltaikanlage eingereicht wurde. Hier sollte das Grundstück mit dem Gremium vor Ort begutachtet werden.

 

Zwischenzeitlich hat das Landratsamt mitgeteilt, dass der Bauantrag genehmigungsfähig ist, da eine Freiflächenanlage im Bereich eines Gewerbegebietbebauungsplans zulässig ist. Vom Vorhabensträger wurde die Erstellung eines Blendgutachtens gefordert. Nach dem Gutachten beträgt die Blendungsdauer weniger als 30 Minuten und dies ist nach geltender Rechtsprechung für Anwohner hinnehmbar.

 

Aufgrund der Genehmigungsfähigkeit wurde der Bauantrag mit einer positiven Stellungnahme an das Landratsamt weitergeleitet.

 

H. Dorscht erklärt, dass es nicht der richtige Weg ist, eine PV-Anlage in Nähe der Wohnbebauung zu errichten.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass wir keine Möglichkeit hatten das Vorhaben abzulehnen.

 

H. Tschech führt an, dass das Gremium sich generell Gedanken machen sollte, welche Flächen für Photovoltaik zugelassen werden sollen.

 

Weiterhin erklärt der Vorsitzende, dass bei einem Vortrag des regionalen Planungsverbandes aufgeführt wurde, dass es künftig eine Verpflichtung der Gemeinden zur Errichtung von PV-Anlagen gäbe.

 

H. Schleifenheimer fragt nach, was mit der Gewerbefläche in Weitramsdorf war, dort sollte ebenfalls eine Freiflächenphotovoltaikanlage entstehen. H. Förster erklärt, dass für diesen Bereich eine Veränderungssperre erlassen wurde.