Sitzung: 30.11.2022 BUA/104/2022
Beschluss: Ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Persönlich beteiligt: 0
Amt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Wettiner Anlage 1, 96450 Coburg
Schreiben vom 31.08.2022,
eingegangen am 01.09.2022
keine Einwände
jedoch Hinweise, die
berücksichtigt werden sollten:
1.
Bei
Maßnahmen mit Grenzbezug ist eine Überprüfung und ggf. Wiederherstellung der
Entsprechenden
Grenzpunkte anzuraten.
2. Die Grenzdarstellung in der Entwurfsplanung ist
aktuell.
3. Bezüglich des Gebäudebestandes ist nicht
sichergestellt, dass alle derzeit vorhandenen
Gebäude
in der Plangrundlage lückenlos enthalten sind.
Insbesondere
kleine Nebengebäude sind nicht immer einmessungspflichtig und deshalb nicht unbedingt in der Digitalen Flurkarte
(DFK) vorhanden.
4. Gemäß § 4a Abs. 4
Satz 1 BauGB ist die Gemeinde dazu verpflichtet laufende Bauleitplanverfahren auf ihrer eignen
Webseite und in einem zentralen Landesportal zu veröffentlichen. Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben wurde
das Zentrale Landesportal für
die Bauleitplanung Bayern entwickelt. Die Gemeinde kann durch Abgabe Ihrer Datensätze
an eine Eintragung im
Zentralen Landesportal anstoßen und somit die nach § 4a Abs. 4 BauGB rechtlich erforderliche
Verlinkung erreichen. Auch eine Korrektur von Angaben ist auf diesem Wege möglich.
5. Für die Katasterführung und auch für die künftigen
Grundstücksverkäufe im Planungsgebiet wäre es
von Vorteil, wenn frühzeitig Straßennamen und Hausnummern vergeben
wären. Dies insbesondere vor dem
Hintergrund, dass eine Förderung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) nur für im Liegenschaftskataster
nachgewiesene Hauskoordinaten möglich ist, deren tatsächliche Erschließung im Förderverfahren erfolgt.
6. Grundstückseigentümer haben einen Rechtsanspruch darauf,
dass Grenzzeichen, die im Zug von
Baumaßnahmen verändert oder zerstört worden sind, auf Kosten des
Verursachers wiederhergestellt
werden. Wir empfehlen deshalb, dass nach Abschluss der Baumaßnahmen beim ADBV
Coburg ein Antrag auf Wiederherstellung solcher Grenzzeichen gestellt wird.
Beschluss:
Die Stellungnahme
des Amtes für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung wird zur Kenntnis genommen und die Hinweise berücksichtigt. Der Bauausschuss der Gemeinde Weitramsdorf
beschließt in seiner Sitzung am 30.11.2022:
Für
den Entwurf der 2. Änderung
des Bebauungsplanes "Lärchenhöhe I - Weidach“ inkl. zugehöriger
Begründung sind keine Änderungen bzw. Ergänzungen erforderlich.