Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Persönlich beteiligt: 0

Deutsche Telekom Technik GmbH, Ziegelleite 2-4, 95448 Bayreuth

Schreiben vom 15.09.2022, eingegangen am 15.09.2022 per Mail

 

Gegen die oben aufgeführte Planung bestehen grundsätzlich keine Einwände.

 

Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen (TK-Anlagen) der Deutschen Telekom AG. Diese sind aus dem beigefügten Bestandsplan ersichtlich.

Auf die vorhandenen, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden Telekommunikations-linien, ist bei Ihren Planungen grundsätzlich Rücksicht zu nehmen. Der Bestand und der Betrieb der

 

 

vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans kann es sein, dass bereits ausgebaute Straßen ggf. wieder aufgebrochen werden müssen, um die zusätzlichen Wohngebäude an unser Telekommunikationsnetz anzuschließen. Bitte teilen rechtzeitig zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Geltungsbereich stattfinden werden.

 

Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener Telekommunikationslinien in Baugebieten. Je nach Ausgang dieser Prüfungen wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten.

Zur Abstimmung der Bauweise und für die rechtzeitige Freischaltung/Bereitstellung der Telekommuni-

kationsdienstleistungen sowie zur Koordinierung mit Straßenbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen der anderen Versorger ist es dringend erforderlich, dass sich der Vorhabenträger rechtzeitig mit unserer Bauherren-Hotline unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 330 1903 in Verbindung setzt.

 

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe insbesondere Abschnitt 6, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden.

 

Stellungnahme

 

Die vorhandenen, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden Telekommunikationslinien, werden im Bestand erhalten. Ihr Zugang und Betrieb wird weiterhin dauerhaft gewährleistet.

Bei der der Bauleitplanung nachgelagerten Erschließungsplanung werden die einschlägigen Richtlinien hinsichtlich Trassen, Baumpflanzungen o.ä. berücksichtigt. Absprachen zu Koordinationszwecken erfolgen parallel.

 


Beschluss:

 

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH, Bayreuth wird zur Kenntnis genommen. Der Bauausschuss der Gemeinde Weitramsdorf beschließt in seiner Sitzung am 30.11.2022:

 

Für den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Lärchenhöhe I - Weidach“ inkl. zugehöriger Begründung sind keine Änderungen bzw. Ergänzungen erforderlich.