Sitzung: 30.11.2022 BUA/104/2022
Beschluss: Ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Persönlich beteiligt: 0
Deutsche Telekom Technik GmbH, Ziegelleite 2-4, 95448 Bayreuth
Schreiben vom
15.09.2022, eingegangen am 15.09.2022 per Mail
Gegen die oben aufgeführte Planung bestehen grundsätzlich
keine Einwände.
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen
(TK-Anlagen) der Deutschen Telekom AG. Diese sind aus dem beigefügten
Bestandsplan ersichtlich.
Auf die vorhandenen, dem öffentlichen
Telekommunikationsverkehr dienenden Telekommunikations-linien, ist bei Ihren
Planungen grundsätzlich Rücksicht zu nehmen. Der Bestand und der Betrieb der
vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben.
Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans kann es sein, dass
bereits ausgebaute Straßen ggf. wieder aufgebrochen werden müssen, um die
zusätzlichen Wohngebäude an unser Telekommunikationsnetz anzuschließen. Bitte
teilen rechtzeitig zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen
bekannten Maßnahmen Dritter im Geltungsbereich stattfinden werden.
Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung
eigener Telekommunikationslinien in Baugebieten. Je nach Ausgang dieser
Prüfungen wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem
Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehenden oder
geplanten Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die
Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten.
Zur Abstimmung der Bauweise und für die rechtzeitige
Freischaltung/Bereitstellung der Telekommuni-
kationsdienstleistungen sowie zur Koordinierung mit
Straßenbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen der anderen Versorger ist es dringend
erforderlich, dass sich der Vorhabenträger rechtzeitig mit unserer Bauherren-Hotline
unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 330 1903 in Verbindung setzt.
Hinsichtlich geplanter
Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische
Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe insbesondere Abschnitt 6, zu beachten. Wir
bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die
Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht
behindert werden.
Stellungnahme
Die
vorhandenen, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden
Telekommunikationslinien, werden im Bestand erhalten. Ihr
Zugang und Betrieb wird weiterhin dauerhaft gewährleistet.
Bei
der der Bauleitplanung nachgelagerten Erschließungsplanung werden die
einschlägigen Richtlinien hinsichtlich Trassen, Baumpflanzungen o.ä.
berücksichtigt. Absprachen zu Koordinationszwecken erfolgen parallel.
Beschluss:
Die Stellungnahme der Deutschen
Telekom Technik GmbH, Bayreuth wird zur Kenntnis genommen. Der Bauausschuss der Gemeinde Weitramsdorf beschließt in
seiner Sitzung am 30.11.2022:
Für
den Entwurf der 2. Änderung
des Bebauungsplanes "Lärchenhöhe I - Weidach“ inkl. zugehöriger
Begründung sind keine Änderungen bzw. Ergänzungen erforderlich.