Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Persönlich beteiligt: 0

Wasserwirtschaftsamt Kronach, Kulmbacher Str. 15, 96317 Kronach

            Schreiben vom 20.09.2022, eingegangen am 23.09.2022

 

1. Wasserschutzgebiete / Wasserversorgung

Der Vorhabenbereich liegt außerhalb festgesetzter oder geplanter Heilquellen- und Wasser-schutzgebiete bzw. wasserwirtschaftlicher Vorbehalts- und Vorrangflächen. Die Erschließung der Grundstücke kann als gesichert angesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Schutz künftiger baulicher Anlagen gegen potenziell vorhandene hohe Grundwasserstände und/oder drückendes Grundwasser dem jeweiligen Bauherrn obliegt. Daher wird empfohlen, vor Baubeginn ein Baugrundgutachten in Auftrag zu geben. Alle Möglichkeiten zur Minimierung von Flächen-versiegelungen sollten vorab geprüft und soweit möglich berücksichtigt werden.

Den Brandschutz bitten wir mit dem zuständigen Kreisbrandrat abzustimmen.

 

2. Abwasser- & Niederschlagswasserbeseitigung / Gewässerschutz

Die Baufläche liegt im bestehenden Entwässerungsbereich von Weidach. Die Abwasserbeseitigung in diesem Bereich erfolgt im Mischsystem. Anfallendes Schmutzwasser wird über die vorhandene Mischwasserkanalisation zur zentralen, vollbiologischen Kläranlage des Gemeindegebietes nach Neundorf abgeleitet. Niederschlagswasser von Dachflächen und privaten Hofflächen soll weitestgehend auf den Grundstücken breitflächig versickert oder innerhalb von Rückhalteeinrichtungen (Zisternen)

gesammelt werden. Der Zisternenüberlauf kann an den Bestandskanal angeschlossen werden.

 

 

Sofern das anfallende Niederschlagswasser nicht kommunal entsorgt wird, ist die Niederschlags-wasserentsorgung durch den Grundstückseigentümer vorzunehmen. Das auf den Dachflächen bzw. den befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser muss ordnungsgemäß und unbeschadet Dritter beseitigt werden. Erlaubnisfrei kann Niederschlagswasser in Gewässer (Grundwasser bzw. Vorfluter) dann eingeleitet werden, wenn die Vorgaben der Niederschlagswasserfreistellungs-verordnung (NWFreiV) in Verbindung mit den Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer (TRENOG) bzw. die Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser ins Grundwasser (TRENGW) eingehalten werden.

Für erlaubnispflichtige Einleitungen von Niederschlagswasser in ein Gewässer/Grundwasser ist ein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung bei der zuständigen Rechtsbehörde einzureichen. Wir weisen darauf hin, dass die Wasserrechtliche Erlaubnis für die Abwasseranlage Weitramsdorf am 31.12.2022 endet. Die Erlaubnis beinhaltet die Einleitung des Abwassers aus der Kläranlage, sowie auch die Einleitungen von Mischwasser und Regenwasser. Um rechtzeitig wieder eine Erlaubnis für die Abwassereinleitungen zu erhalten, sind die Planunterlagen kurzfristig beim Landratsamt Coburg vorzulegen.

 

3. Altlasten und schädliche Bodenveränderungen

Der Vorhabenbereich liegt außerhalb uns bekannter Altlastenflächen. Schadensfälle aus Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind uns im betroffenen Gebiet ebenfalls nicht bekannt. Hinsichtlich etwaiger weiterer, ggf. noch nicht kartierter Altlasten und deren weitergehende Kenn-

zeichnungspflicht gemäß Baugesetzbuch sowie der bodenschutz- und altlastenbezogenen Pflichten (vgl. BayBodSchVwV) wird ein Abgleich mit dem aktuellen Altlastenkataster des Landkreises Coburg empfohlen. Auf den „Mustererlass zur Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen, insbesondere Altlasten, bei der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren“ der ARGEBAU, der mit StMIS vom 18.04.02, Az. IIB5-4611.110-007/91, in Bayern verbindlich eingeführt wurde, wird vorsorglich hingewiesen.

 

Stellungnahme

 

Die aufgeführten Punkte wurden bereits in der Begründung zur Bebauungsplanänderung berücksichtigt und Aussagen dazu getroffen.

Hinsichtlich Abwasser- & Niederschlagswasserbeseitigung / Gewässerschutz ist lediglich der Hinwies zum Ablauf der ‚Wasserrechtliche Erlaubnis für die Abwasseranlage‘ der Gemeinde Weitramsdorf relevant.

 


Beschluss:

 

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kronach wird zur Kenntnis genommen. Der Bauausschuss der Gemeinde Weitramsdorf beschließt in seiner Sitzung am 30.11.2022:

 

Da die Wasserrechtliche Erlaubnis für die Abwasseranlage Weitramsdorf am 31.12.2022 endet, wird zeitnah eine erneute Erlaubnis für die Abwassereinleitungen durch die Gemeinde Weitramsdorf beantragt. Die Planunterlagen werden kurzfristig beim Landratsamt Coburg vorgelegt.

 

Für den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Lärchenhöhe I - Weidach“ inkl. zugehöriger Begründung sind keine Änderungen bzw. Ergänzungen erforderlich.