Sitzung: 30.11.2022 BUA/104/2022
Beschluss: Ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Persönlich beteiligt: 0
Wasserwirtschaftsamt Kronach, Kulmbacher Str. 15,
96317 Kronach
Schreiben
vom 20.09.2022, eingegangen am 23.09.2022
1. Wasserschutzgebiete / Wasserversorgung
Der Vorhabenbereich liegt außerhalb festgesetzter oder geplanter
Heilquellen- und Wasser-schutzgebiete bzw. wasserwirtschaftlicher Vorbehalts-
und Vorrangflächen. Die Erschließung der Grundstücke kann als gesichert
angesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Schutz künftiger
baulicher Anlagen gegen potenziell vorhandene hohe Grundwasserstände und/oder
drückendes Grundwasser dem jeweiligen Bauherrn obliegt. Daher wird empfohlen,
vor Baubeginn ein Baugrundgutachten in Auftrag zu geben. Alle Möglichkeiten zur
Minimierung von Flächen-versiegelungen sollten vorab geprüft und soweit möglich
berücksichtigt werden.
Den Brandschutz bitten wir mit dem zuständigen Kreisbrandrat
abzustimmen.
2. Abwasser- & Niederschlagswasserbeseitigung /
Gewässerschutz
Die Baufläche liegt im bestehenden Entwässerungsbereich von Weidach. Die
Abwasserbeseitigung in diesem Bereich erfolgt im Mischsystem. Anfallendes
Schmutzwasser wird über die vorhandene Mischwasserkanalisation zur zentralen,
vollbiologischen Kläranlage des Gemeindegebietes nach Neundorf abgeleitet.
Niederschlagswasser von Dachflächen und privaten Hofflächen soll weitestgehend
auf den Grundstücken breitflächig versickert oder innerhalb von
Rückhalteeinrichtungen (Zisternen)
gesammelt werden. Der Zisternenüberlauf kann an den Bestandskanal
angeschlossen werden.
Sofern das anfallende Niederschlagswasser nicht kommunal entsorgt wird,
ist die Niederschlags-wasserentsorgung durch den Grundstückseigentümer
vorzunehmen. Das auf den Dachflächen bzw. den befestigten Flächen anfallende
Niederschlagswasser muss ordnungsgemäß und unbeschadet Dritter beseitigt
werden. Erlaubnisfrei kann Niederschlagswasser in Gewässer (Grundwasser bzw.
Vorfluter) dann eingeleitet werden, wenn die Vorgaben der
Niederschlagswasserfreistellungs-verordnung (NWFreiV) in Verbindung mit den
Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser
in oberirdische Gewässer (TRENOG) bzw. die Technischen Regeln zum schadlosen
Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser ins Grundwasser (TRENGW)
eingehalten werden.
Für erlaubnispflichtige Einleitungen von Niederschlagswasser in ein
Gewässer/Grundwasser ist ein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung bei der
zuständigen Rechtsbehörde einzureichen. Wir weisen darauf hin, dass die
Wasserrechtliche Erlaubnis für die Abwasseranlage Weitramsdorf am 31.12.2022
endet. Die Erlaubnis beinhaltet die Einleitung des Abwassers aus der
Kläranlage, sowie auch die Einleitungen von Mischwasser und Regenwasser. Um
rechtzeitig wieder eine Erlaubnis für die Abwassereinleitungen zu erhalten,
sind die Planunterlagen kurzfristig beim Landratsamt Coburg vorzulegen.
3. Altlasten und schädliche Bodenveränderungen
Der Vorhabenbereich liegt außerhalb uns bekannter Altlastenflächen.
Schadensfälle aus Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind uns
im betroffenen Gebiet ebenfalls nicht bekannt. Hinsichtlich etwaiger weiterer,
ggf. noch nicht kartierter Altlasten und deren weitergehende Kenn-
zeichnungspflicht gemäß Baugesetzbuch sowie der bodenschutz- und
altlastenbezogenen Pflichten (vgl. BayBodSchVwV) wird ein Abgleich mit dem
aktuellen Altlastenkataster des Landkreises Coburg empfohlen. Auf den
„Mustererlass zur Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen,
insbesondere Altlasten, bei der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren“
der ARGEBAU, der mit StMIS vom 18.04.02, Az. IIB5-4611.110-007/91, in Bayern
verbindlich eingeführt wurde, wird vorsorglich hingewiesen.
Stellungnahme
Die
aufgeführten Punkte wurden bereits in der Begründung zur Bebauungsplanänderung
berücksichtigt und Aussagen dazu getroffen.
Hinsichtlich
Abwasser- & Niederschlagswasserbeseitigung / Gewässerschutz ist lediglich
der Hinwies zum Ablauf der ‚Wasserrechtliche Erlaubnis für die Abwasseranlage‘ der Gemeinde Weitramsdorf relevant.
Beschluss:
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kronach wird zur Kenntnis genommen. Der Bauausschuss der Gemeinde Weitramsdorf beschließt in
seiner Sitzung am 30.11.2022:
Da die Wasserrechtliche Erlaubnis für die Abwasseranlage Weitramsdorf
am 31.12.2022 endet, wird zeitnah eine erneute Erlaubnis für die
Abwassereinleitungen durch die Gemeinde Weitramsdorf beantragt. Die
Planunterlagen werden kurzfristig beim Landratsamt Coburg vorgelegt.
Für
den Entwurf der 2. Änderung
des Bebauungsplanes "Lärchenhöhe I - Weidach“ inkl. zugehöriger
Begründung sind keine Änderungen bzw. Ergänzungen erforderlich.