Sitzung: 19.12.2022 GR/322/2022
Beschluss: Ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Persönlich beteiligt: 0
Der Vorsitzende
führt aus, dass der Flächennutzungsplan vor formaler Änderung im Wege der
Berichtigung angepasst werden kann, wenn ein Bebauungsplan, dessen Inhalte von
den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes abweichen, im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird und die geordnete
Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt wird.
Im vorliegenden
Fall wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Lärchenhöhe I" in
Weidach gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.
Da die künftigen Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes geringfügig
von den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes abweichen, werden die
Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Änderungsbereich durch diese
Berichtigung angepasst.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die 12. Änderung (Berichtigung) des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Weitramsdorf in Verbindung mit der 2. Änderung des Bebauungsplans „Lärchenhöhe I“ in Weidach zur Kenntnis.