Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Persönlich beteiligt: 0

Der Vorsitzende führt aus, dass der Flächennutzungsplan vor formaler Änderung im Wege der Berichtigung angepasst werden kann, wenn ein Bebauungsplan, dessen Inhalte von den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes abweichen, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird und die geordnete Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt wird.

 

Im vorliegenden Fall wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Lärchenhöhe I" in Weidach gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Da die künftigen Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes geringfügig von den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes abweichen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Änderungsbereich durch diese Berichtigung angepasst.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die 12. Änderung (Berichtigung) des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Weitramsdorf in Verbindung mit der 2. Änderung des Bebauungsplans „Lärchenhöhe I“ in Weidach zur Kenntnis.