Abstimmung: Ja: 11, Nein: 7, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Christina Kleylein-Doppel und Herrn Kleylein vom Ingenieurbüro HTS aus Kronach.

 

Frau Kleylein erläutert den nachfolgend abgedruckten Entwurfsplan:

 

 

Frau Kleylein führt aus, dass die Planung die Errichtung von insgesamt 150 Meter Haupterschließungsstraße und von drei Stichstraßen vorsieht. Die drei Stichstraßen haben insgesamt eine Länge von 271 Metern (111 m Ringstraße, 50 Meter Stich in die Wiese und 110 Meter Richtung Schillerstraße). Die Haupterschließungsstraße wird einen stärkeren Aufbau als die drei Stichstraßen erhalten. Ein Gehweg ist immer nur auf einer Straßenseite vorgesehen, wobei dieser auch wechselt.

 

Der Mischwasserkanal zur Ummerstadter Straße hin wurde bereits fertiggestellt. Über diesen ist die Firma Dorscht sowie ein weiteres Baugrundstück erschlossen.

 

Der Landkreis Coburg wird in diesem Jahr die Ummerstadter Straße sanieren. Im Rahmen dieser Maßnahme wird der Landkreis auch die Einfahrt in das neue Baugebiet mit herstellen. Die Zufahrt zum Grundstück Dorscht soll dann im Rahmen der Maßnahme des Landkreises auf Kosten der Gemeinde mit erfolgen.

 

Für das restliche Baugebiet ist für die Entwässerung ein Trennsystem vorgesehen. Die Kanalleitungen sollen über das Anwesen Schelhorn in Richtung Schlettacher Straße verlegt werden. Hierzu muss ein altes Güllesilo abgebrochen werden. Zudem ist eine Regenwasserrückhaltung mit einem Fassungsvermögen von 230 Kubikmetern geplant. Die Wasser- und Stromleitungen sowie die Straßenbeleuchtung wird von der SÜC errichtet. Die Breitbandversorgung übernimmt die Firma Clevernet.

 

Die Gesamtkosten für das Projekt betragen 1.409.000,00 €. Diese verteilen sich wie folgt:

 

Straßenbau und Straßenbeleuchtung:           726.000,00 €

Mischwasserkanal:                                           34.000,00 €

Schmutzwasserkanal:                                    365.000,00 €

Regenwasserkanal:                                        284.000,00 €

 

Derzeit sind in der Planung Granitbordsteine vorgesehen. Diese könnten zur Kosteneinsparung gegen Betonborde getauscht werden.

 

GR U. Kräußlich fragt nach, ob die Kosten, die durch die Kanalführung durch das Grundstück Schelhorn entstehen, berücksichtigt sind. Frau Kleylein antwortet, dass die Baukosten berücksichtigt sind. Die zu zahlende Entschädigung allerdings nicht.

 

GR Schleifenheimer fragt nach, wie viele Quadratmeter durch die Maßnahme erschlossen werden. Frau Kleylein antwortet, dass insgesamt 8.825 Quadratmeter Mischgebietsfläche und 4.990 Quadratmeter Wohnbauflächen erschlossen werden. Herr Geuß ergänzt, dass die Erschließungskosten pro Quadratmeter auf Grundlage der Gesamtkosten bei ca. 104,00 € liegen.

 

GR Rädlein fragt nach, wer nach der Erschließung Eigentümer des Rückhaltebeckens und der Kanalleitungen auf dem Grundstück von Herrn Schelhorn ist. Der Vorsitzende antwortet, dass diese Einrichtungen im Eigentum der Gemeinde bleiben werden.

 

3. Bgm. Juck fragt nach, ob nicht auch eine Breitbanderschließung des Baugebietes durch die Firma SÜC//Dacor denkbar wäre. Herr Geuß antwortet, dass die Firma SÜC//Dacor angefragt wurde. Von dort wurde mitgeteilt, dass kein Interesse an der Breitbanderschließung des Baugebietes besteht.

 

GR M. Kräußlich fragt nach, warum der Gehweg in der Stichstraße in Richtung Gersbacher Höhe so breit ist. Frau Kleylein teilt mit, dass es sich in diesem Bereich um einen Mehrzweckstreifen handelt. Er soll neben seiner Funktion als Fußweg auch zum Parken genutzt werden können.

 

GR M. Kräußlich fragt nach, warum der Gehweg aus der Schillerstraße kommend im neuen Baugebiet auf die andere Straßenseite springt. Frau Kleylein antwortet, dass es sich hierbei um einen Wunsch der Gemeinde handelt. Man wollte vermeiden, dass die Straßenseite an der Kreuzung im neuen Baugebiet gewechselt werden muss, wenn man in Richtung der Ringstraße gehen will.

 

GR Rädlein fragt nach, ob die „Teilung“ der Straße vor der Schillerstraße ebenfalls ein Wunsch der Gemeinde gewesen ist. Frau Kleylein antwortet, dass diese Straßenaufweitung im Bebauungsplan so vorgesehen ist. Sie soll der Verkehrsberuhigung dienen.

 

GR U. Kräußlich ist der Meinung, dass der Gehweg, der aus Richtung Schillerstraße kommt, auf die rechte Seite verlegt werden sollte, sodass nach der Schillerstraße keine Straßenüberquerung nötig ist. Weiterhin sollte man den Gehweg in Richtung des Wendehammers ganz weglassen.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass man sich grundsätzlich die Frage stellen muss, ob man die Erschließung aufgrund der hohen Kosten derzeit überhaupt durchführen will. Die Nachfrage nach Baugrundstücken sei derzeit aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage sehr schwach, sodass Zweifel daran bestehen, dass die Gemeinde ihre Kosten durch den Verkauf von Grundstücken in absehbarer Zeit refinanzieren kann. GR Schleifenheimer ergänzt, dass die Verkaufspreise für das Bauland aufgrund der sehr hohen Erschließungskosten zwischen 150,00 € und 160,00 € pro Quadratmeter betragen müssten. Ein solcher Preis sei in Weitramsdorf nicht zu erzielen.

 

GR Dorscht meldet sich zu Wort und stellt fest, dass zumindest eine Internetleitung zu seiner Firma verlegt werden muss. Die Anbindung an ein leistungsstarkes Glasfasernetz ist essentiell für sein Unternehmen.

 

GR Schleifenheimer erinnert daran, dass die Gemeinde in der jüngeren Vergangenheit Bauland im Bereich Hoher Rain verkauft hat. Hier war der Preis deutlich geringer als der jetzt überschlägig ermittelte Preis im Bereich Truckenbach.

 

GR Zapf fragt nach, ob nicht wenigstens der Anschluss an die Schillerstraße gebaut werden sollte. Der Vorsitzende antwortet, dass dieser Anschluss nicht nötig ist, wenn nicht das gesamte Gebiet erschlossen werden würde.

 

GR U. Kräußlich stellt fest, dass die Baukosten in Zukunft nicht sinken werden.

 

GR Schleifenheimer vertritt die Auffassung, dass im Zweifelsfall die Notbremse gezogen werden muss.

 

GR U. Kräußlich stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, der beinhaltet, die weitere Behandlung dieses Tagesordnungspunktes zu vertagen. Daraufhin wird folgender Beschluss gefasst:

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf beschließt, dass die Beratung zu TOP 2 des öffentlichen Teils der heutigen Sitzung abgebrochen und vertagt wird.