Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18, Persönlich beteiligt: 0

In Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) heißt es wie folgt:

 

„Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.“

 

Da die örtliche Rechnungsprüfung für das HHJ 2021 nun abgeschlossen ist und es keine Beanstandungen gibt, ist die Jahresrechnung 2021 festzustellen.

 

 


Beschluss:

 

Die Jahresrechnung 2021 schließt wie folgt ab:

 

Einnahmen (bereinigte Solleinnahmen des Verwaltungshaushaltes)     11.282.137,90 EUR

Einnahmen (bereinigte Solleinnahmen des Vermögenshaushaltes)        2.544.645,93 EUR

 

Ausgaben (bereinigte Sollausgaben des Verwaltungshaushaltes)          11.282.137,90 EUR

Ausgaben (bereinigte Sollausgaben des Vermögenshaushaltes)              2.544.645,93 EUR

 

Die Prüfungsniederschrift enthält keine Beanstandungen. Die Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.