Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Geuß führt aus, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege der Gemeinde Weitramsdorf mit Schreiben vom 16.03.2023 mitgeteilt hat, dass das „Ehem. Werks- und Direktionsgebäude der Möbelfabrik Albrecht“, also der Albrechtssaal, in der Denkmalliste nachgetragen wird. Das Schreiben wurde an die Mitglieder des Gemeinderates mit der Einladung verteilt.

 

Dem Schreiben ist Folgendes zu entnehmen: „Per Mail vom 8. Juli 2022 machten interessierte Bürgerinnen und Bürger auf das oben genannte Objekt aufmerksam und regten an, die Denkmaleigenschaft zu prüfen.“ Wer diese Bürgerinnen und Bürger sind, wurde der Gemeinde nicht mitgeteilt. Am 06.12.2022 fand ein Vororttermin mit Vertretern des Landesamtes für Denkmalpflege, des Landratsamtes Coburg, der Eigentümer und der Gemeinde statt.

Das Landesamt kommt nach Ausführungen zur Baugeschichte und Baubeschreibung zum Ergebnis, dass „aufgrund seiner besonderen geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung die Erhaltung des Objekts im Interesse der Allgemeinheit liegt“, somit also Denkmalwürdigkeit gegeben sei.

 

Mit diesem Schreiben erhält die Gemeinde die Möglichkeit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen mitzuteilen. Einwendungen, die sich gegen die Folgen der Denkmaleigenschaft richten, sind lt. Schreiben des Landesamtes erst in einem Genehmigungs- bzw. denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu würdigen. Bei der Eintragung in die Denkmalliste können solche Einwendungen nicht berücksichtigt werden. Die Gemeinde wird um Rückmeldung bis 01.07.2023 gebeten.

 

GR Treubert stellt fest, dass die Entscheidung der Denkmalbehörden für die Weiterentwicklung des Ortskerns von Weitramsdorf schlecht ist. Er hofft, dass die Bürger, die den Antrag auf unter Schutzstellung des Gebäudes gestellt haben, auf die Gemeinde zukommen und mitteilen, welche Ideen sie für das Gebäude haben. Der Vorsitzende schließt sich den Ausführungen von GR Treubert an. Er betont, dass die Gestaltung der Ortsmitte trotzdem weiter gehen muss, auch wenn der Albrechtsaal nicht einbezogen werden kann. Er stellt fest, dass die Gemeinde bis zum 01.07.2023 eine Stellungnahme abgeben wird.

 

3 Bgm. Juck fragt nach, wie der Eigentümer des Gebäudes zu diesem Vorgang steht. Der Vorsitzende antwortet, dass ihm hierzu derzeit noch keine Informationen vorliegen.