Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0

Die Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, dass der sog. Albrechtsaal in die Denkmalliste aufgenommen wird, wurde bereits an die Mitglieder des Gemeinderates verteilt. Vom Landesamt wurde der Gemeinde eine Frist zur Herstellung des Benehmens bis 01.07.2023 gesetzt. Benehmen heißt hier in der Verwendung als juristischer Fachbegriff, dass die Gemeinde über das Vorgehen informiert werden muss und dazu eine Stellungnahme abgeben kann. Im Gegensatz zum Einvernehmen muss beim Benehmen aber keine Einigkeit hergestellt werden, d.h. die Gemeinde kann die Aufnahme in die Denkmalliste weder verhindern noch rückgängig machen. Letztendlich kann die Gemeinde im Rahmen dieser Beteiligung lediglich fachliche Korrekturen oder Ergänzungen mitteilen. Für das Landesamt spielt es keine Rolle, ob durch die Denkmaleigenschaft eine künftige Nutzung oder Verwertung des Gebäudes oder des Grundstückes erschwert oder gar unmöglich gemacht wird.

 

Da aber weder die Mehrheit des Gemeinderates noch der Gemeindebürger eine Sinnhaftigkeit in der Denkmaleigenschaft des Albrechtssaals sieht, sollte der Gemeinderat dem Landesamt zumindest mitteilen, dass das Benehmen nicht erteilt wird, da sonst wieder der Vorwurf erhoben wird, die Gemeinde hätte die Aufnahme stillschweigend hingenommen.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Weitramsdorf erteilt nicht ihr Benehmen zur Aufnahme des Albrechtsaals in die Denkmalliste.