Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0

Herr Geuß führt aus, das für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 6 allgemeine Wahlbezirke und 4 Briefwahlbezirke gebildet werden. Das Erfrischungsgeld 2018 betrug 70,00 EUR pro Wahlhelfer. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Erfrischungsgeld wieder auf 70,00 EUR pro Wahlhelfer festzusetzen.

 

Herr Geuß bittet die Gemeinderatsmitglieder, ihm mitzuteilen, wer bei dieser Wahl nicht als Wahlhelfer zur Verfügung steht. Bei allen Gemeinderatsmitgliedern, die sich für die Wahl nicht abmelden, geht er davon aus, dass Wahldienst geleistet wird.

 


Beschluss:

 

Das Erfrischungsgeld bei der Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 beträgt 70,00 EUR pro Wahlhelfer.