Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Anwesend: 9, Persönlich beteiligt: 0

Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 235 der Gem. Weitramsdorf ein Wohnhaus zu errichten. Das Grundstück befindet sich laut Flächennutzungsplan im Außenbereich. Die Stellungnahme des Landratsamtes beschreibt verschiedene Hinderungsgründe für eine Bebauung des Grundstücks:

 

-       Darstellung im Flächennutzungsplan als Außenbereichsfläche

-       Fläche steht unter Schutz des Art. 23 Abs. 1 Bayerisches Naturschutzgesetz

 

Stellungnahme der Verkehrsbehörde Gemeinde Weitramsdorf:

 

-       Direkt am Grundstück vorbeiführender steiler Radweg bei dem Geschwindigkeiten > 45 km/h erreicht werden.

 

Eine Bebauung des Grundstückes ist nur möglich, wenn der Flächennutzungsplan für dieses Grundstück geändert wird (Außenbereichsfläche zu Wohngebietsfläche) und dann die Fläche mit einer Innenbereichssatzung dem Innenbereich zugeordnet wird.

 

Die Kosten für eine Flächennutzungsplanänderung belaufen sich derzeit auf ca. 10.000 €.

 

Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans wird vom Gemeinderat gefasst. Hier kann der Bau- und Umweltausschuss lediglich eine Empfehlung an das Gremium abgeben.

 

H. Förster erklärt, dass die genauen Festsetzungen der Bebauung z. B. die Größe des Baufensters sowie andere Festsetzungen z. B. Ausgleichsmaßnahmen im Verfahren der Innenbereichssatzung festgelegt werden. In diesem Verfahren werden auch weitere Behörden angehört, z. B. Untere Baubehörde, Untere Naturschutzbehörde usw.

 

Der Vorsitzende erläutert, dass er bereits Kontakt zur Regierung von Oberfranken aufgenommen und von dort die Auskunft erhalten hat, dass eine einmalige Ausweisung eines Baurechts im Außenbereich, dass direkt an der Grenze des Innenbereichs liegt, nicht schädlich für die Fördermittel des Ortskerns sind. Die Kosten für das Bauleitplanverfahren trägt der Grundstückseigentümer.

 

H. Kräußlich erklärt, dass der Bauantrag bereits dem Gemeinderat vorgelegen war und das Gremium diesen mit Mehrheit abgelehnt hat. Des Weiteren würde hier ein Präzedenzfall geschaffen. Er fordert, dass eine schriftliche Aussage bezüglich der Unschädlichkeit für die Förderung des Ortskerns von der Regierung von Oberfranken angefordert werden müsse. Des Weiteren gibt es jetzt schon Probleme mit dem an das Grundstück angrenzenden Feldweg, der für die Bewirtschaftung des angrenzenden Waldes benötigt wird.

 

H. Schleifenheimer erklärt, dass es sich bei dem Grundstück um einen Lückenschluss handelt, da es direkt an der Bebauung angrenzt.

 

H. Gahn erklärt, dass er keinen Präzedenzfall sieht, dass jeder Fall ein Einzelfall ist und mit unterschiedlichen Aspekten behandelt wird.

 

H. Tschech schließt sich der Meinung des GR Gahn an und befürwortet den Zuzug von jungen Leuten in die Gemeinde.

 

GR Rädlein befürwortet ebenfalls das Vorhaben.

 

GR Dohles teilt mit, dass die Gemeinde ein Baugebiet im Innenbereich (Truckenbach) erschließt und hier Baugrundstücke zur Verfügung stehen, hier muss kein Außenbereichsgrundstück zum Innenbereich erklärt werden.

 

GR Knorr erklärt, dass für die Verwaltung ein erheblicher Zeitaufwand für die Bauleitplanung entsteht.

 

GR Schimpl erklärt, dass Sie ebenfalls nicht mit der Planung einverstanden ist, da das Grundstück auf dem „Präsentierteller“ liegt und hier Begehrlichkeiten für andere Grundstückseigentümer geweckt werden.

 

GR Schleifenheimer beantragt eine namentliche Abstimmung.

 

Beschluss:

 

Stimmt der Gemeinderat einer namentlichen Abstimmung zu?

 

Ja 9  Nein 0  Anwesend 9  Pers. Beteiligt 0

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Flächennutzungsplan für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 235 der Gem. Weitramsdorf zu ändern.

 

 

Namentliche Abstimmung:

 

Ja: GR Tschech, GR Schleifenheimer, GR Rädlein, GR Gahn, BGM Brettschneider

 

Nein: GRin Dohles, GR Kräußlich, GRin Schimpl, GR Knorr