Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 1

Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 819/36 Gem. Weidach (Fasanenleite 3) eine Gartenhütte zu errichten. Bei der Gartenhütte handelt es sich um ein nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO um ein verfahrensfreies Vorhaben. Allerdings sieht der Bebauungsplan „Birkäcker II“ Regelungen vor, dass Nebenanlagen nur hinter den Garagen mit einer max. Länge von 3m und einer Maximalbreite der Garage errichtet werden dürfen. Des Weiteren weicht die Gartenhütte von den Festsetzungen der Dachform und Dachneigung ab.

 

Der Bau- und Umweltausschuss kann Befreiungen bezüglich der Festsetzungen des Bebauungsplans erteilen.


Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt den Befreiungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplans „Birkäcker II“ in Bezug auf die Vorschriften der Nebenanlagen und der Dachform sowie der Dachneigung zu.