Sitzung: 24.07.2023 GR/009/2023
Beschluss: Ungeändert beschlossen
Der Vorsitzende erteilt das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Reuß. Dieser stellt fest, dass er als Kämmerer sehr zufrieden mit dem Haushalt 2023 ist. Es sind keine Kreditaufnahmen nötig. Auch Kassenkredite zur Liquiditätssicherung werden nicht gebraucht. Die heute vorgelegte Haushaltssatzung ist insgesamt nicht genehmigungspflichtig, da sie keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Im gesamten Finanzplanungszeitraum sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Allerdings weist der Kämmerer deutlich darauf hin, dass die Allgemeinde Rücklage der Gemeinde gegen Ende des Finanzplanungszeitraums nahezu aufgebraucht sein wird. Er ruft das Gremium zu einem noch sensibleren Umgang mit den vorhandenen Haushaltsmitteln auf. Im Anschluss erläutert er den Haushalt 2023 anhand der nachfolgend abgedruckten Präsentation:
Nach der Haushaltsvorstellung von Herrn Reuß gibt es keine Fragen zum Haushalt aus dem Gremium.
Es werden folgende Beschlüsse gefasst:
a) Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weitramsdorf die im Folgenden abgedruckte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 samt aller Anlagen und Bestandteile.
Haushaltssatzung
der Gemeinde
Weitramsdorf (Landkreis Coburg)
für das Haushaltsjahr
2023
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weitramsdorf folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 12.492.700
€
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 6.839.000 €
§ 2
Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze
(Hebesätze) wurden in der Hebesatzsatzung vom 30.11.2015 festgesetzt. Sie
werden nur nachrichtlich aufgeführt.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Steuersätze
(Hebesätze) für die nachfolgenden Gemeindesteuern betragen laut
Hebesatzsatzung:
Grundsteuer A
(Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe) 330
v.H.
Grundsteuer B
(sonstige Grundstücke) 330
v.H.
Gewerbesteuer 380
v.H.
Weitramsdorf, den
Gemeinde
Weitramsdorf
Christian
Brettschneider
Erste Bürgermeister
Ja 16
Nein 0 Anwesend 16 Pers. beteiligt 0
b) Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf
stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 zu. Der Finanzplan liegt
diesem Protokoll als Anlage bei.
Ja 16
Nein 0 Anwesend 16 Pers. beteiligt 0
c) Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf
stimmt dem Investitionsprogramm für die
Jahre 2022 bis 2026 zu. Das Investitionsprogramm liegt diesem Protokoll als
Anlage bei.
Ja 16
Nein 0 Anwesend 16 Pers. beteiligt 0