Beschluss: Ungeändert beschlossen

Der Vorsitzende erteilt das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Reuß. Dieser stellt fest, dass er als Kämmerer sehr zufrieden mit dem Haushalt 2023 ist. Es sind keine Kreditaufnahmen nötig. Auch Kassenkredite zur Liquiditätssicherung werden nicht gebraucht. Die heute vorgelegte Haushaltssatzung ist insgesamt nicht genehmigungspflichtig, da sie keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Im gesamten Finanzplanungszeitraum sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Allerdings weist der Kämmerer deutlich darauf hin, dass die Allgemeinde Rücklage der Gemeinde gegen Ende des Finanzplanungszeitraums nahezu aufgebraucht sein wird. Er ruft das Gremium zu einem noch sensibleren Umgang mit den vorhandenen Haushaltsmitteln auf. Im Anschluss erläutert er den Haushalt 2023 anhand der nachfolgend abgedruckten Präsentation:

 

 


 

 

 

 

 

 

Nach der Haushaltsvorstellung von Herrn Reuß gibt es keine Fragen zum Haushalt aus dem Gremium.

 

Es werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

a)     Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weitramsdorf die im    Folgenden abgedruckte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 samt aller Anlagen                und Bestandteile.

 

 

Haushaltssatzung

der Gemeinde Weitramsdorf (Landkreis Coburg)

für das Haushaltsjahr 2023

 

 

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weitramsdorf folgende

Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                      12.492.700 €

 

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                         6.839.000 €

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) wurden in der Hebesatzsatzung vom 30.11.2015 festgesetzt. Sie werden nur nachrichtlich aufgeführt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 0 Euro festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.

 

 

Nachrichtlich:

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachfolgenden Gemeindesteuern betragen laut Hebesatzsatzung:

 

Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe)                                330 v.H.

Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)                                                                   330 v.H.

Gewerbesteuer                                                                                                                380 v.H.

 

 

Weitramsdorf, den

Gemeinde Weitramsdorf

 

 

 

Christian Brettschneider

Erste Bürgermeister

 

 

Ja 16  Nein 0  Anwesend 16  Pers. beteiligt 0

 

 

b)     Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf stimmt dem Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 zu. Der Finanzplan liegt diesem Protokoll als Anlage bei.

 

Ja 16  Nein 0  Anwesend 16  Pers. beteiligt 0

 

 

c)   Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf stimmt dem Investitionsprogramm für               die Jahre 2022 bis 2026 zu. Das Investitionsprogramm liegt diesem Protokoll als Anlage      bei.

 

Ja 16  Nein 0  Anwesend 16  Pers. beteiligt 0