Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 16, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0

Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 235 der Gem. Weitramsdorf ein Wohnhaus zu errichten. Das Grundstück befindet sich laut Flächennutzungsplan im Außenbereich. Die Stellungnahme des Landratsamtes beschreibt verschiedene Hinderungsgründe für eine Bebauung des Grundstücks:

 

-       Darstellung im Flächennutzungsplan als Außenbereichsfläche

-       Fläche steht unter Schutz des Art. 23 Abs. 1 Bayerisches Naturschutzgesetz

 

Stellungnahme der Verkehrsbehörde Gemeinde Weitramsdorf:

 

-       Direkt am Grundstück vorbeiführender steiler Radweg bei dem Geschwindigkeiten > 45 km/h erreicht werden.

 

Eine Bebauung des Grundstückes ist nur möglich, wenn der Flächennutzungsplan für dieses Grundstück geändert wird (Außenbereichsfläche zu Wohngebietsfläche) und dann die Fläche mit einer Innenbereichssatzung dem Innenbereich zugeordnet wird.

 

Die Kosten für eine Flächennutzungsplanänderung belaufen sich derzeit auf ca. 10.000 €.

 

Der Bau- und Umweltausschuss gab in der Sitzung am 12.07.2023 mehrheitlich mit namentlicher Abstimmung die Empfehlung an den Gemeinderat, den Flächennutzungsplan zu ändern.

 

Dafür:

Tschech, Schleifenheimer, Rädlein, Gahn, Brettschneider

 

Dagegen:

Dohles, Kräußlich, Schimpl, Knorr

 

Der Vorsitzende erläutert die Lage des betroffenen Grundstücks anhand des nachfolgend abgedruckten Lageplans:

 

Der Vorsitzende führt aus, dass die Regierung bezüglich negativer Auswirkungen in Bezug auf das Förderprogramm „Innen statt Außen“ durch die Einbeziehung des betreffenden Grundstücks in den Innenbereich keine eindeutige Aussage getroffen hat. Die entsprechenden Stellungnahmen der Regierung von Oberfranken haben allen Gemeinderatsmitgliedern vorgelegen. Daraus geht unter anderem hervor, dass für die Einbeziehung ein besonderer Grund vorliegen muss. Insb. ist darzustellen, welche Maßnahmen die Kommune ergreift, um der Zielsetzung Innenentwicklung nachzukommen und warum die Flächenausweisung im konkreten Einzelfall mit den Zielen der Innenentwicklung und Flächensparen vereinbar ist. Einen solchen, besonderen Grund für die Einbeziehung des Grundstücks in den Innenbereich sieht der Vorsitzende nicht.

 

GR Knorr meldet sich zu Wort und stellt fest, dass auch von ihm kein besonderer Grund, der für die Einbeziehung spricht, gesehen wird. Er sieht die Sache sehr kritisch und rät davon ab. 3. Bürgermeister Dressel stimmt den Ausführungen von GR Knorr für die DGN Fraktion zu. Er weist darauf hin, dass in der Vergangenheit bereits ein vergleichbarer Fall aus Fördergründen abgelehnt wurde.


Aufstellungsbeschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Flächennutzungs- und Landschaftsplan für eine Teilfläche der Fl. Nr. 235 der Gemarkung Weitramsdorf von „Fläche für Forst- und Landwirtschaft“ zu „Allgemeines Wohngebiet“ zu ändern. Die Fläche ist im beiliegendem Lageplan in „gelb“ markiert. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren einzuleiten.