Abstimmung: Ja: 13, Nein: 7, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0

Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt der Vorsitzende Herrn Kleylein das Wort.

 

Herr Kleylein erläutert die geänderte Planung anhand der nachfolgend abgedruckten Planunterlagen:

 

 

 

 

 

Herr Kleylein führt aus, dass die erste Planung bereits vor einiger Zeit dem Gemeinderat vorgestellt wurde. Der Gemeinderat hat damals für die Umsetzung des Projektes gestimmt. Er sei zum damaligen Zeitpunkt allerdings davon ausgegangen, dass die Regierung von Oberfranken auch die Errichtung der neugeplanten Stützmauern fördert. Diese Annahme sei jedoch falsch gewesen. Die Förderung wird nur für die Sanierung der bereits bestehenden Stützmauer gewährt. Somit reduzieren sich die förderfähigen Kosten und damit auch die Förderung gegenüber der ersten Planung deutlich. Die geplanten Stützmauern wurden soweit wie möglich durch Böschungen ersetzt, um Kosten zu sparen. Die gesamte Ausbaulänge beträgt 445 Meter. Ab dem Anwesen Vorderer Mühlberg 8 sieht die Planung eine Einbahnstraße von 3,50 Meter Breite in Richtung Weinberg vor. An der rechten Straßenseite sollen unterhalb der Schule einige Kurzzeitparkplätze für den Hol- und Bringverkehr entstehen. Im Anschluss an die Kurzzeitparkplätze würde sich die Straße bis zur kommenden Rechtskurve auf 3,25 Meter verschmälern. Im Kurvenbereich sieht die Planung eine Straßenbreite von 4,25 Metern vor. Nach der Kurve bis zum Weinberg würde die Straße mit einer Breite von 4,00 Metern errichtet werden. Im Anschluss zeigt Herr Kleylein auf dem Plan, in welchen Bereichen die ursprünglich vorgesehenen Stützmauern durch Böschungen ersetzt wurden. Der vorgesehene Gehweg soll mit Betonpflaster gepflastert werden und er soll eine Breite von 1,50 Metern aufweisen.

 

Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden von Herrn Kleylein mit 1.030.000,00 € beziffert. Hiervon sind 244.000,00 € für die Sanierung der bestehenden Stützmauer samt deren Umgriff förderfähig. Bei einem Fördersatz von angenommenen 50 % würde die Gesamtförderung für die Maßnahme 122.000,00 € betragen. Der Eigenanteil, der insgesamt von der Gemeinde zu tragen wäre, beträgt somit 908.000,00 €. Dieser Betrag ist geringfügig geringer als der Eigenanteil, der in der letzten Sitzung bei Umsetzung der ursprünglichen Planung mit 921.000,00 € beziffert wurde. Hinzu kommt, dass die jetzt vorgesehenen Böschungen im Unterhalt deutlich günstiger sind als Stützmauern.

 

GR Ehrsam fragt nach, ob die Bordsteine gegenüber von Grundstückseinfahrten nach wie vor abgesenkt werden sollen. Herr Kleylein bejaht diese Frage.

 

GR M. Kräußlich meldet sich zu Wort und führt aus, dass er nicht versteht, aus welchem Grund der Weg bis zum Weinberg ausgebaut werden soll. Er hält diese Maßnahme nur für die Eltern von Schulkindern für nicht notwendig. Aus seiner Sicht sollten die für diese Maßnahme nötigen Haushaltsmittel der Gemeinde für andere Projekte eingesetzt werden.

 

GR Treubert weist darauf hin, dass beim Neubau einer solchen Straße aufgrund der Sackgasse ein Wendeplatz errichtet werden müsste. Die Weiterführung der Straße in Richtung Weinberg würde somit auch der Sicherheit der Anwohner dienen, da im Ernstfall die Rettungsfahrzeuge deutlich besser anfahren könnten.

 

GR M. Kräußlich weist darauf hin, dass es in älteren Bestandssackgassen öfters keinen Wendehammer gibt. Weiterhin führt er aus, dass aus einem derzeitigen Fußweg eine Durchgangsstraße gemacht werden würde. Hierdurch würde man den Verkehr zur Schule hinziehen. Dies könne nicht das Ziel der Gemeinde sein.

 

GR Rädlein fragt nach, ob man nicht im Bereich der Einmündung der geplanten Straße in den Weinberg eine größere Trompete ausbilden müsste, damit die Fahrzeuge besser abbiegen könnten. Herr Kleylein antwortet, dass PKW sowohl links als auch rechts abbiegen könnten. LKW müssten nach links abbiegen, da es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten auch mit Trompete nicht möglich wäre, nach rechts abzubiegen.

 

GR U. Kräußlich gibt zu bedenken, dass durch die neue Straße der Hol- und Bringverkehr zur Schule auch an den Kindergarten herangezogen werden würde.

 

GR Treubert fragt nach, ob die Kosten für den Ausbau der Straße bis zur jetzigen Absperrung genannt werden können. Herr Kleylein antwortet, dass er die Kosten hierfür zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffern kann. Er weist allerdings darauf hin, dass sich in diesem Fall eine Stichstraße ergeben würde, in der kein Begegnungsverkehr möglich wäre.

 

GR M. Kräußlich spricht sich dafür aus, den Beschluss, der am 24.04.2023 gefasst wurde, aufgrund neuer Erkenntnisse aufzuheben und nur die bestehende Stützmauer zu sanieren. Im Anschluss daran beantragt er eine kurze Sitzungsunterbrechung. Hiergegen gibt es aus dem Gremium keinen Widerspruch, sodass der Vorsitzende die Sitzung für eine kurze Beratungspause innerhalb der Fraktionen unterbricht.

 

Im Anschluss an die Sitzungspause beantrage 2. Bürgermeister Juck, dass namentlich über die Aufhebung des Beschlusses vom 24.04.2023 abgestimmt wird. Dem Antrag auf namentliche Abstimmung wird vom Gremium einstimmig zugestimmt.

 

Nach der Beschlussfassung (Aufhebung des in der Sitzung am 24.04.2023 gefassten Beschlusses) meldet sich GR Treubert zu Wort und fordert, dass man die Gelegenheit nutzen sollte und sich von den anwesenden Planern die Möglichkeiten bezüglich der weiteren Vorgehensweise vorstellen lassen sollte. Er fragt nach, ob ein Wendehammer bei einer Sanierung des Bestandes errichtet werden müsste. Herr Kleylein antwortet, dass beim Neubau einer solchen Straße ein Wendehammer errichtet werden müsste. Im Falle einer Deckensanierung und der Sanierung der bestehenden Stützmauer gibt es keine Vorschrift, die einen Wendehammer vorschreibt. Er betont allerdings, dass es beispielsweise im Falle eines Brandes am Ende der Straße ein großes Chaos beim Anfahren der Rettungsfahrzeuge geben würde. Hierdurch würde eine effektive Brandbekämpfung deutlich erschwert werden.

 

GR Treubert spricht an, dass derzeit die Müllabfuhr die hinteren Tonnen nicht leert, weil sie aufgrund der vielen Fahrzeuge in der Straße nicht nach hinten fahren kann. Aus seiner Sicht müsste zumindest für dieses Problem eine Lösung gefunden werden. Vielleicht könnte man im Bereich vor der Rechtskurve einen Wendeplatz hierfür schaffen. Herr Kleylein antwortet, dass für ein Müllfahrzeug ein Wendeplatz mit einem Durchmesser von 16 Metern gebraucht wird. Für die Feuerwehr muss der Durchmesser sogar 18 Meter betragen. Aus seiner Sicht kann ein Wendeplatz in dieser Größe nicht oder nur mit enormem Aufwand realisiert werden, da es neben der Straße steil Bergab geht. Zudem wäre der Weg nach dem Wendeplatz bis zum letzten Haus dann immer noch sehr lang.

 

GR Knorr stellt fest, dass der Müll derzeit gar nicht abgeholt wird. Aus seiner Sicht sollte man versuchen, den Hol- und Bringverkehr ganz aus der Straße Vorderer Mühlberg herauszuhalten, da die Straße nicht dafür geeignet ist. Aus diesem Grund spricht er sich auch gegen die Errichtung von Kurzzeitparkplätzen aus.

 

GR U. Kräußlich meldet sich zu Wort und stellt fest, dass er die Problematik nicht so kritisch sieht wie einige andere Gremiumsmitglieder. Aus seiner Sicht ist es ausreichend, wenn man die vorhandene Stützmauer saniert und den Gehweg in Richtung Weinberg als befahrbaren Feldweg herrichtet. Die Müllabfuhr und die Rettungsdienste könnten einen Schlüssel für die Schranke am Ausbauende erhalten, sodass diese den Feldweg benutzen könnten. Im restlichen Bereich der Straße Vorderer Mühlberg sollte eine Deckensanierung durchgeführt werden. Mit dieser pragmatischen Vorgehensweise wären alle Probleme gelöst und die Gemeinde deutlich weniger Geld ausgeben müssen. Herr Kleylein hält die von GR U. Kräußlich geschilderte Variante grundsätzlich für denkbar. Er betont allerdings nochmals, dass nur die Arbeiten, die mit der Mauer in Verbindung stehen, gefördert werden können.

 

Im Anschluss verabschiedet der Vorsitzende die Vertreter des Planungsbüros HTS um 20:05 Uhr.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf hebt seinen unter TOP 2 des nichtöffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung am 24.04.2023 gefassten Beschluss aufgrund neuer Erkenntnisse auf.

 

Ja:

 

  • GR U. Kräußlich
  • GR Dorscht
  • GR Zapf
  • GR M. Kräußlich
  • GR Bunk
  • GR Knorr
  • GR Helmprobst
  • GR Treubert
  • GR Dohles
  • GR Schimpl
  • GR Koch
  • GR Tschech
  • GR Dorn

 

Nein:

 

  • GR Ehrsam
  • GR Rädlein
  • GR Rosenkranz
  • GR Schleifenheimer
  • GR Gahn
  • 2. Bürgermeister Juck
  • 1. Bürgermeister Brettschneider