Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 20, Persönlich beteiligt: 1

Von der Verwaltung wird folgender Schriftsatz des 1. Bürgermeisters verlesen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von der Verwaltung wird kurz ausgeführt, dass wie bei einem Gemeinderatsmitglied auch ein kommunaler Wahlbeamter jederzeit von seinem Amt zurücktreten könne, eine Verweigerung würde nur zu einem aufwendigen Verwaltungsgerichtsprozess führen. Der Beschluss ist eine reine Formsache, weil der Gemeinderat oberste Dienstbehörde für den Bürgermeister ist.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von 1. Bürgermeister Christian Brettschneider auf Entlassung aus seinem Amt als kommunaler Wahlbeamter zum 31.12.2023 zu.

 


Anmerkung:

 

Erster Bürgermeister Brettschneider war von der Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.