Sitzung: 23.10.2023 GR/011/2023
Beschluss: Ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Anwesend: 20, Persönlich beteiligt: 0
Für die anstehende Bürgermeisterwahl sind wie bei der Kommunalwahl Termine zu beachten, z.B. wann die Wahlbekanntmachung zu erfolgen hat und bis wann Kandidaten-Vorschläge eingereicht werden können. Der Termin wird zwar vom Landratsamt festgesetzt, dieses wird sich jedoch in der Regel an den Terminvorschlag der Gemeinde halten. Eine erste Besprechung bezüglich der Neuwahl hat im Landrastamt bereits stattgefunden. Dabei wurde Sonntag,18.02.2024, als Wahltermin ins Auge gefasst, also der 1. Sonntag nach der Faschingssaison. Mit diesem relativ späten Termin vermeidet man, dass wichtige einzuhaltende Termine in die Weihnachtszeit fallen, außerdem haben Parteien und Wählergruppen eine entsprechend längere Vorlaufzeit für die Kandidatensuche.
Der Terminplan sähe dann wie folgt aus:
21.11.2023: Wahlbekanntmachung (89. Tag vor der Wahl, frühestmöglicher Zeitpunkt)
28.12.2023: Letzter Termin zur Einreichung und Rücknahme von Wahlvorschlägen
09.01.2024: Beschlussfassung des Wahlausschusses über die Gültigkeit der eingereichten
Wahlvorschläge
14.01.2024: Stichtag Anlegung Wählerverzeichnis
23.01.2024: Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge (spätester Termin)
18.02.2024: 8.00 – 18.00 Uhr Durchführung der Wahl
19.02.2024: Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss
03.03.2024: Termin für mögliche Stichwahl (u.U. bei drei oder mehr Bewerbern)
Sollte es zu keiner Stichwahl kommen, könnte der neugewählte Bürgermeister noch Ende Februar 2024 seinen Dienst antreten, Vereidigung wäre dann evtl. schon in der Februar-Sitzung des Gemeinderates.
Beschluss:
Dem Landratsamt Coburg wird vorgeschlagen, Sonntag, 18.02.2024, als Termin für die Bürgermeisterwahl festzusetzen.