Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3, Anwesend: 19, Persönlich beteiligt: 0

3. Bürgermeister Dressel teilt mit, dass dem Haupt- und Finanzausschuss kürzlich vom planenden Architekten Gatz und Herrn Mattern vom Evangelischen Kirchenverwaltungsamt die Vorentwürfe für den Kindergarten in Weidach vorgestellt wurden. Im Rahmen der HFA-Sitzung hat sich dann die Frage gestellt, ob der zukünftige Kindergarten in Weidach ein- oder zweistöckig gebaut werden soll. Die jeweiligen Vor- und Nachteile der beiden Varianten wurden bereits in der HFA-Sitzung diskutiert und allen Gemeinderatsmitgliedern zur Vorbereitung auf die heutige Sitzung übersandt. In der HFA-Sitzung wurde vereinbart, dass Herr Gatz grob den Kostenunterschied zwischen den beiden Varianten ermitteln soll. Sobald dieser vorliegt, sollte dann eine Entscheidung getroffen werden.

 

3. Bürgermeister Dressel erläutert die beiden Varianten anhand der nachfolgend abgedruckten Pläne:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Bürgermeister Dressel teilt mit, dass Herr Gatz folgende Kosten mitgeteilt hat:

 

  • Variante einstöckiges Gebäude: 7.012.000,00 €
  • Variante zweistöckiges Gebäude:             6.930.500,00 €

 

Die Differenz beträgt somit 82.500,00 €. Die Kosten für die Entsorgung des bestehenden Hartplatzes sind bei keiner der beiden Varianten berücksichtigt.

 

GR Dr. Rosenkranz fragt nach, wie hoch der Kostenanteil der Kirche sein wird. 3. Bürgermeister Dressel antwortet, dass die Kosten über die Kubatur aufgeteilt werden.

 

GR Rädlein fragt nach, wie hoch die Wartungskosten für den benötigten Aufzug sind. Herr Geuß antwortet, dass diese nicht ermittelt wurden.

 

GR Knorr fragt nach, ob auf dem Dach des Kindergartens eine PV-Anlage vorgesehen ist. GR Dressel antwortet, dass diese Frage derzeit noch nicht geklärt ist. Ob eine PV-Anlage errichtet wird oder nicht muss im späteren Planungsverlauf geklärt werden.

 

GR Schleifenheimer fragt nach, wer nach der Errichtung des Kindergartens Eigentümer des Gebäudes ist. Herr Geuß antwortet, dass die Gemeinde den Bau bezuschusst und die Kirche Eigentümer des Gebäudes ist. Am Grundstück erhält die Kirche ein Erbbaurecht.

 

GR Knorr weist darauf hin, dass im Falle der Realisierung der einstöckigen Lösung Ackerland gebraucht wird. Er stellt fest, dass in dem benötigten Bereich ein größeres Gefälle vorhanden ist und fragt nach, ob die Lösung trotzdem umgesetzt werden kann. 3. Bürgermeister Dressel antwortet, dass dies laut Planer kein Problem darstellt.

 

GRin Dorn weist darauf hin, dass die einstöckige Variante mehr Qualität für die Nutzer bringt. Da die Kinder mittlerweile viele Jahre in den Kindertagestätten betreut werden, sollte man diesen Punkt bei der Entscheidung besonders gewichten. 3. Bürgermeister Dressel stimmt GRin Dorn in diesem Punkt zu.

 

GR U. Kräußlich weist darauf hin, dass bei der Umsetzung der einstöckigen Lösung deutlich mehr Land versiegelt wird als bei einem zweistöckigen Bau. Er erinnert daran, dass es auch in anderen Gemeinden zweistöckige Einrichtungen gibt, die gut funktionieren. GR Gahn ergänzt, dass die Erweiterbarkeit der Einrichtung bei Umsetzung der einstöckigen Lösung deutlich schwieriger ist als bei der Errichtung eines zweistöckigen Baukörpers. 3. Bürgermeister Dressel erwidert, dass der Gemeinde der gesamte Umgriff gehört. Somit könnte die Einrichtung auch bei Errichtung eines einstöckigen Gebäudes problemlos erweitert werden.

 

GR Tschech spricht sich für die Errichtung eines einstöckigen Gebäudes aus, da die Rettung von Kindergartenkindern aus dem zweiten Stock sehr schwierig ist. Man sollte schon bei der Planung Notfälle bedenken.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf beschließt, dass der geplante Kindergarten in Weidach in Form eines eingeschossigen Bauwerks errichtet wird.