Abstimmung: Ja: 1, Nein: 18, Anwesend: 19, Persönlich beteiligt: 0

3. Bürgermeister Dressel führt aus, dass das Immobilienbüro Bernert eine Bauvoranfrage wegen der Umnutzung des Anwesens Geisgasse 9 zu einer Unterkunft für Asylbewerber gestellt hat. Die Gemeinde wird nun im Zuge der Bearbeitung dieser Bauvoranfrage durch das Landratsamt am Verfahren beteiligt. Normalerweise entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens. Da dieser Sachverhalt für die Gemeinde allerdings sehr wichtig ist, hat man sich dazu entschieden, die Angelegenheit im Gesamtgemeinderat zu behandeln. Er teilt weiter mit, dass er gemeinsam mit dem 1. Bürgermeister persönlich bei den Anliegern der Geisgasse gewesen ist. Alle Anwohner wurden persönlich über die vorliegende Bauvoranfrage informiert.

 

Der 3. Bürgermeister erläutert die genaue Lage des Anwesens Geisgasse 9 anhand der nachfolgend abgedruckten Karte:

 

 

3. Bürgermeister Dressel erklärt, dass der Landkreis verpflichtet ist, die vielen ankommenden Flüchtlinge unterzubringen.  Im November sind 110 Flüchtlinge im Landkreis Coburg angekommen. Für Dezember wird nochmals die gleiche Zahl erwartet. Der Landkreis selbst hat keine Möglichkeit, daran etwas zu ändern. Derzeit befinden sich im Gemeindegebiet ca. 120 Flüchtlinge. In der Reutersgasse 1 in Weidach sollen weitere 13 Flüchtlinge untergebracht werden. Hinzu kämen dann noch 26 Personen, die für die Geisgasse 9 vorgesehen sind. Nach Belegung der Reutersgasse 1 und der Geisgasse 9 würden im Gemeindegebiet ca. 160 Flüchtlinge untergebracht sein. Derzeit wohnen in der Geisgasse insgesamt 26 Personen. Das entspricht der Zahl, die nun zusätzlich in der Geisgasse 9 untergebracht werden sollen.

 

Der 3. Bürgermeister erklärt anhand der nachfolgend abgedruckten Pläne die geplante Raumaufteilung und Belegung im Anwesen Geisgasse 9.

 

 

 

 

 

Im Anschluss wird das nachfolgend abgedruckte Schreiben der Anwohner der Geisgasse verlesen:

 

 

Weiterhin wird darüber informiert, dass eine Unterschriftenliste mit 42 Unterschriften an die Gemeinde übergeben wurde. Die Überschrift der Unterschriftenliste lautet wie folgt:

 

Aus dem Schreiben und der Unterschriftenliste geht hervor, dass die Anwohner darum bitten, dass ein Vertreter der Anwohner in der Gemeinderatssitzung ein Rederecht erhält. Dieser Bitte kann aufgrund der Geschäftsordnung des Gemeinderates nicht nachgekommen werden. 3. Bürgermeister stellt fest, dass er es persönlich bedauert, das Wort nicht erteilen zu dürfen. Er betont, dass die Angelegenheit grundsätzlich rein aus baurechtlichen Gesichtspunkten betrachtet werden muss. Allerdings sind ihm auch die Anwohner der Geisgasse wichtig. Aus seiner Sicht muss ihre Meinung zu dem Projekt auch mit in die Entscheidung einfließen.

 

Im Anschluss wird Herrn Landrat Straubel das Wort erteilt.

 

Landrat Straubel stellt fest, dass die Fakten bereits von 3. Bürgermeister Dressel vorgetragen wurden. Er ergänzt, dass der Landkreis wöchentlich ca. 30 Flüchtlinge unterbringen muss. Die Verteilung der Flüchtlinge erfolgt nach einem gewissen Schlüssel. Nach diesem Verteilungsschlüssel hat der Landkreis Coburg 100 % noch nicht erreicht. Dies hat zur Folge, dass weitere Flüchtlinge zugewiesen werden. Der Landkreis wird ca. 1-2 Tage vor Ankunft der Menschen darüber informiert, dass diese unterzubringen sind. Aufgrund dieser Umstände entstehen immer wieder kurzfristig Probleme, die kurzfristig gelöst werden müssen. Derzeit ist eine leicht rückläufige Tendenz zu beobachten. Im Landkreis Coburg gibt es keinen freien Wohnraum mehr. Entsprechende Hinweise an die zuständigen Stellen in Berlin erfolgen seit ca. einem Jahr von Seiten des Landkreistages und bleiben leider ohne Reaktion. Derzeit wurde sogar das Kreisjugendheim am Weinberg geschlossen, da das Gebäude für die Unterbringung gebraucht wird. Ziel des Landkreises ist es, zu vermeiden, dass Sporthallen gesperrt werden müssen, weil sie zur Unterbringung von Flüchtlingen gebraucht werden. Landrat Straubel stellt fest, dass die Problematik auf Bundes- und EU-Ebene gelöst werden muss. Er stellt weiter fest, dass eine gute Integration der Menschen nur möglich ist, wenn die Gesellschaft nicht aufgrund der großen Zahl überlastet ist.

 

GR Tschech fragt nach, ob der Landkreis Coburg bereits Erfahrungen mit dem Immobilienbüro Bernert gesammelt hat. Landrat Straubel antwortet, dass die Firma Bernert bereits andere Unterkünfte im Landkreis betreibt. Bisher gab es von dort keine Beschwerden über die entsprechenden Einrichtungen. Er könne allerdings nicht sagen, welche Personen in der Geisgasse untergebracht werden sollen. 3. Bürgermeister Dressel bittet Landrat Straubel darum, sich dafür einzusetzen, dass in der Geisgasse 9 Familien untergebracht werden, da diese am besten zum bestehenden Gefüge passen würden. Landrat Straubel stellt fest, dass er hierzu nichts versprechen kann.

 

GR M. Kräußlich fragt nach, was passiert, wenn der Gemeinderat das Einvernehmen zu dieser Bauvoranfrage nicht erteilt. Landrat Straubel antwortet, dass die Bauvoranfrage dann im Landratsamt geprüft werden würde. Die Gemeinde würde im Rahmen dieser Prüfung nochmal angehört werden. Es würde der Gemeinde eine Frist von 4 Wochen zur Abgabe einer Stellungnahme gewährt werden. Danach würde das Landratsamt über die Bauvoranfrage entscheiden. Sollte sich herausstellen, dass das Einvernehmen der Gemeinde rechtswidrig verweigert wurde, wird es vom Landratsamt ersetzt.

 

GR Dr. Rosenkranz erkundigt sich nach dem Tagesablauf der auf engstem Raum untergebrachten Flüchtlinge. Landrat Straubel antwortet, dass der Tagesablauf nicht geregelt ist. Der Landkreis sei nicht in der Lage, sich derart intensiv mit ca. 1.000 Flüchtlingen zu beschäftigen. Wichtig für die Integration wären Integrationslotsen und weitere ehrenamtlich Tätige, die sich um die Flüchtlinge kümmern. 3. Bürgermeister Dressel ergänzt, dass das Betreiberkonzept der Firma Bernert eine Betreuung der untergebrachten Flüchtlinge durch die Firma Bernert vorsieht.

 

GR Schleifenheimer stellt fest, dass es im Landkreis Coburg viele leerstehende Gebäude gibt, in denen man Flüchtlinge unterbringen könnte. Das Problem hierbei sei, dass diese Gebäude nicht den Vorgaben, die für Flüchtlingsunterkünfte gelten, entsprechen. Die Kriterien werden vom Bund festgelegt und müssten geändert werden, damit diese leerstehenden Gebäude genutzt werden könnten.

 

GR M. Kräußlich meint, das die Unterbringung von Flüchtlingen in der Geisgasse 9 wohl ein Verhandlungsergebnis mit der Firma Bernert ist. Wie hoch ist das Risiko, dass trotzdem auch in der Coburger Straße weitere Flüchtlinge untergebracht werden. 3. Bürgermeister Dressel antwortet, dass die Gemeinde hierauf keinen Einfluss hat.

 

GR Knorr fragt nach, wie beispielsweise das Thema Brandschutz in der Geisgasse 9 geprüft wird. 3. Bürgermeister Dressel antwortet, dass solche Fragen vom Landratsamt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft werden.

 

GR Rädlein fragt nach, wie viele Flüchtlinge der Verteilungsschlüssel für die Gemeinde Weitramsdorf vorsieht. Landrat Straubel antwortet, dass der Verteilungsschlüssel nur aussagen für die Landkreise trifft. Wie der Landkreis die Flüchtlinge auf die Gemeinden verteilt, ist nicht geregelt. Fakt ist, dass der Landkreis die ankommenden Flüchtlinge unterbringen muss.

 

GR Dr. Rosenkranz fragt nach, ob die untergebrachten Flüchtlinge den Landkreis verlassen dürfen. Landrat Straubel antwortet, dass die untergebrachten Flüchtlinge mit Ausnahme der Ukrainer Residenzpflicht haben.

 

GR Ehrsam stellt fest, dass in der Geisgasse derzeit 11 junge Familien mit ca. 20 Kindern wohnen und leben. Er ist der Auffassung, dass sich der Alltag dieser Menschen ändern wird, wenn in der Geisgasse 9 26 Flüchtlinge untergebracht werden. Dies sollte bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf stimmt der Umnutzung des Wohnhauses Geisgasse 9 zu einer Flüchtlingsunterkunft zu.