Abstimmung: Ja: 8, Nein: 12, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0

Der Vorsitzende informiert, dass GR Schleifenheimer den nachfolgend abgedruckten Antrag gestellt hat:

 

 

Herr Geuß führt aus, dass gemäß § 26 a der Geschäftsordnung Anträge, die in einer Sitzung behandelt werden sollen, spätestens 10 Tage vor der betreffenden Sitzung einzureichen sind. Da der Antrag erst am 19.10.2023 eingegangen ist, ist diese Frist hier nicht gewahrt worden. Bei verspätet eingehenden Anträgen sieht die Geschäftsordnung vor, dass diese behandelt werden können, wenn ihre Behandlung dringlich ist und die Mehrheit des Gemeinderates der Behandlung des Antrages zustimmt. Da die Entscheidung darüber, ob es einen ehrenamtlichen oder einen hauptamtlichen ersten Bürgermeister in einer Gemeinde gibt, spätestens am 90. Tag vor der jeweiligen Kommunalwahl zu treffen ist, liegt die geforderte Eilbedürftigkeit hier vor. Der Gemeinderat muss nun darüber abstimmen, ob der Antrag in der heutigen Sitzung behandelt werden soll oder nicht.

 

GR M. Kräußlich fragt nach, aus welchem Grund der Antrag nicht sofort nach dessen Eintreffen im Rathaus an die Gemeinderatsmitglieder übersendet wurde.

 

2. BGM Juck antwortet, dass der Antrag zunächst noch geprüft werden sollte. Er versichert, dass er Anträge, die während seiner Vertretungszeit eingehen, in Zukunft sofort an die Gemeinderatsmitglieder weitergeleitet werden

 

GR Schleifenheimer wünscht, dass über die Frage, ob sein Antrag trotz des verspäteten Eingangs in der heutigen Sitzung behandelt werden soll, namentlich abgestimmt wird. Gegen diese Vorgehensweise gibt es aus dem Gremium keinen Widerspruch.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf beschließt, dass der von GR Schleifenheimer gestellte und am 19.10.2023 verspätet in der Gemeindeverwaltung eingegangene Antrag bezüglich der Frage, ob es in Weitramsdorf zukünftig einen ehrenamtlich tätigen ersten Bürgermeister geben soll, in der heutigen Sitzung als Tagesordnungspunkt behandelt wird.

 

Ja:                                                                                                          

 

  • GR M. Kräußlich                                                                               
  • GR Schleifenheimer
  • GR Dr. Rosenkranz
  • GR Helmprobst
  • GR Treubert
  • GR Dohles
  • GR Schimpl
  • GR Tschech

 

Nein:

 

  • 1. Bürgermeister Brettschneider
  • 2. Bürgermeister Juck
  • GR Gahn
  • GR U. Kräußlich
  • GR Dorscht
  • GR Zapf
  • GR Bunk
  • GR Knorr
  • GR Rädlein
  • GR Ehrsam
  • GR Koch
  • GR Dorn