Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

 

Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel Weitramsdorf Ost“, Gemeinde Weitramsdorf, Lkr. Coburg

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel Weitramsdorf Ost“, der Gemeinde Weitramsdorf wird unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse mit den bereits eingetragenen Änderungen und der Begründung in der Fassung vom 13.12.2023 gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel Weitramsdorf Ost“ mit Begründung und Umweltbericht, sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 i. V. mit § 4a Abs. 4 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Die Verwaltung und das Ing.-Büro Koenig + Kühnel werden beauftragt, das Bauleitverfahren fortzuführen.