Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück einen Gitterstabmattenzaun zu errichten, da sein Holzlattenzaun „in die Jahre“ gekommen ist. In der näheren Umgeben wurden bereits Gitterstabmattenzäune errichtet wurden. Der Bebauungsplan sieht „Maschendrahtzäune“, Hecken und Holzlattenzäune vor.


Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Errichtung eines Gitterstabmattenzaunes auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 314/15 der Gemarkung Weidach zu.