Abstimmung: Ja: 2, Nein: 15, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0

Der Vorsitzende teilt mit, dass von GR Schleifenheimer verschiedene Anträge gestellt wurden, die entsprechend zu behandeln sind. Für die verschiedenen Anträge sind folgende Organe der Gemeinde zuständig:

 

  • Antrag auf Einführung bezahlter Schulwegbegleiter

 

Behandlung im zuständigen Bau- und Umweltausschuss

 

  • Änderung der Öffnungszeiten des Rathauses

 

Die Entscheidung über die Öffnungszeiten des Rathauses fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ersten Bürgermeisters. Dieser führt die Dienstaufsicht über die Beamten und Beschäftigten. Hierunter fällt auch die Organisation und Leitung der Gemeindeverwaltung. Diese Kernkompetenzen können dem Bürgermeister auch nicht vom Gemeinderat entzogen werden. Somit ist eine Behandlung dieses Antrages in einem gemeindlichen Gremium nicht angezeigt.

 

  • Gemeindliche Feuerwehren

 

a)       Neubau Feuerwehrhaus Weidach

 

Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass aus der Bürgerversammlung eine gleichlautende Empfehlung an den Gemeinderat vorliegt. Mit dieser Empfehlung wird sich der Gemeinderat voraussichtlich in seiner Sitzung im Januar 2024 beschäftigen. Aufgrund dieser Tatsache wird Antragsteil a) heute nicht behandelt.

 

b)      Bestimmung eines Feuerwehrbeauftragten in jeder Fraktion des Gemeinderates

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass es im Gemeinderat einige aktive Feuerwehrdienstleistende gibt. Weiterhin steht Herr Geuß, der ebenfalls aktiver Feuerwehrmann ist, in der Verwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung. Zusätzlich können sich auch alle Feuerwehrleute mit ihren Anliegen an den Bürgermeister wenden. Aus Sicht des Vorsitzenden ist die Benennung eines Feuerwehrbeauftragten aus jeder Fraktion nicht notwendig.

 

GR Schleifenheimer stellt fest, dass man von Seiten der Feuerwehr Weidach wegen der vorliegenden Unzufriedenheit der Feuerwehrdienstleistenden an ihn herangetreten ist. MDL Martin Mittag ist dann auf die Idee mit den Feuerwehrbeauftragten gekommen. Er hat GR Schleifenheimer darüber informiert, dass viele Gemeinden in ganz Bayern solche Beauftragten ernannt haben. Er stellt fest, dass er auch damit leben könnte, wenn nur ein Feuerwehrbeauftragter aus dem gesamten Gemeinderat ernannt werden würde.

 

GR Treubert informiert, dass es laut dem Kommandanten der Feuerwehr Altenhof keine Probleme im Bereich der Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung gibt. Die Zusammenarbeit sei sehr gut. GR Treubert ist der Auffassung, dass es keinen Feuerwehrbeauftragten des Gemeinderats braucht. Weiterhin wurde ihm gesagt, dass es pro Jahr 2 Kommandantenbesprechungen mit der Verwaltung gibt. Im Rahmen dieser Besprechungen können alle offenen Punkte mit allen Beteiligten besprochen werden. GR Schleifenheimer entgegnet, dass sich im Bereich Feuerwehr zu wenig bewegt. Es wurde in der Vergangenheit viel versprochen und wenig gehalten. Durch die Ernennung von Feuerwehrbeauftragten soll die Kommunikation zwischen Gemeinde und Feuerwehren noch weiter verbessert werden.

 

GR M. Kräußlich meldet sich zu Wort und berichtet, dass die Zusammenarbeit der Feuerwehr Weitramsdorf mit der Gemeinde Weitramsdorf ebenfalls sehr gut funktioniert. Das von GR Schleifenheimer geschilderte Problem scheint es nur mit der Feuerwehr Weidach zu geben. Hierfür ist allerdings keine zusätzliche Schnittstelle in Form eines Beauftragten aus dem Gemeinderat nötig.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass seit Längerem bekannt ist, dass ein neues Feuerwehrhaus in Weidach gebraucht wird. Posts auf Facebook hätte es zu diesem Thema nicht gebraucht.

 

GR Gahn fragt nach, ob für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Weidach bereits Mittel im Haushalt oder im Finanzplan vorgesehen sind. Herr Reuß bejaht diese Frage.

 

GR U. Kräußlich erinnert daran, dass man sich darüber einige gewesen ist, dass in einem ersten Schritt der Kindergarten in Weidach neu gebaut wird. Nach Fertigstellung des Kindergartens wird im zweiten Schritt das Feuerwehrhaus neu gebaut.

 

GR Tschech fragt nach, welche konkreten Aufgaben der Feuerwehrbeauftragte übernehmen soll. GR Schleifenheimer antwortet, dass man sich zur Beantwortung dieser Frage bei anderen Gemeinden, die schon einen Feuerwehrbeauftragten haben, erkundigen könnte, welche Aufgaben dort vom Feuerwehrbeauftragten wahrgenommen werden.

 

GR Dorn stellt fest, dass die Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren und der Gemeinde sehr gut ist. GR Gahn ergänzt, dass ihm die Praktiken in anderen Gemeinden egal sind. Wichtig ist, dass es in Weitramsdorf funktioniert und das tut es.

 

GR Schleifenheimer stellt Antrag auf namentliche Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat mit 3 : 14 Stimmen abgelehnt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf beschließt, dass jede Fraktion im Gremium eine Feuerwehrbeauftragte oder einen Feuerwehrbeauftragten zur Interessensvertretung bestimmt.