Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Stellungnahme:

Aus naturschutzfachlicher Sicht und im Rahmen des sparsamen Umgangs mit Flächen besteht mit dem Bebauungsplan "Sondergebiet Einzelhandel Weitramsdorf Ost" und der 13. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans Einverständnis.

 

Bezüglich der Begrünung empfehlen wir die Verwendung von gebietsheimischem Saat- und Pflanzgut nach der Erhaltungsmischverordnung in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde, dem LPV oder dem Kreisfachberater. Insbesondere zertifizierte, autochthone Gehölze sind wünschenswert.

 

Die weiterführende naturschutzfachliche Stellungnahme erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde, das Landratsamt Coburg.


Beschluss:

 

Der Hinweis über die Verwendung von gebietsheimischem Saat- und Pflanzgut nach der Erhaltungsmischverordnung in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde, dem LPV oder dem Kreisfachberater, insbesondere die Verwendung von zertifizierten, autochthonen Gehölzen, wird im Bebauungsplan aufgenommen.