Sitzung: 13.12.2023 BUA/006/2023
Beschluss: Ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0
Stellungnahme:
Aus naturschutzfachlicher Sicht und im Rahmen des sparsamen Umgangs mit
Flächen besteht mit dem Bebauungsplan "Sondergebiet Einzelhandel
Weitramsdorf Ost" und der 13. Änderung des Flächennutzungs- und
Landschaftsplans Einverständnis.
Bezüglich der Begrünung empfehlen wir die Verwendung von
gebietsheimischem Saat- und Pflanzgut nach der Erhaltungsmischverordnung in
Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde, dem LPV oder dem
Kreisfachberater. Insbesondere zertifizierte, autochthone Gehölze sind
wünschenswert.
Die weiterführende naturschutzfachliche Stellungnahme erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde, das Landratsamt Coburg.
Beschluss:
Der
Hinweis über die Verwendung von gebietsheimischem
Saat- und Pflanzgut nach der Erhaltungsmischverordnung in Abstimmung mit der
unteren Naturschutzbehörde, dem LPV oder dem Kreisfachberater, insbesondere die
Verwendung von zertifizierten, autochthonen Gehölzen, wird im
Bebauungsplan aufgenommen.