Sitzung: 13.12.2023 BUA/006/2023
Beschluss: Ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0
Stellungnahme:
Wir möchten Ihnen jedoch einige Hinweise geben, die
berücksichtigt werden sollten:
1. Bei Maßnahmen mit Grenzbezug ist
eine Überprüfung und ggf. Wiederherstellung der entsprechenden Grenzpunkte
anzuraten.
2. Die Grenzdarstellung in der Entwurfsplanung
ist aktuell. Im Planungsbereich liegen zudem keine beantragten
Grundstücksvermessungen vor.
3. Bezüglich
des Gebäudebestandes ist nicht sichergestellt, dass alle derzeit vorhandenen
Gebäude in der Plangrundlage lückenlos enthalten sind. Insbesondere kleine
Nebengebäude sind nicht immer einmessungspflichtig und deshalb nicht unbedingt
in der Digitalen Flurkarte (DFK) vorhanden.
4. Gemäß 5 4a (4) 1 BauGB ist die
Gemeinde dazu verpflichtet laufende Bauleitplanverfahren auf ihrer eigenen Webseite
und in einem zentralen Landesportal zu veröffentlichen. Zur Umsetzung der
gesetzlichen Vorgaben wurde das Zentrale Landesportal für die Bauleitplanung
Bayern entwickelt. Die Gemeinde kann durch Abgabe Ihrer Datensätze an
baufeitulanuns@aeodaten.bavern.de eine Eintragung im Zentralen Landesportal
anstoßen und somit die nach § 4a (4) BauGB rechtlich erforderliche Verlinkung
erreichen. Auch eine Korrektur von Angaben ist auf diesem Wege möglich. Bei
Fragen wenden Sie sich bitte ebenso an die genannte Funktions-E-Mail-Adresse.
5. Grundstückseigentümer
haben einen Rechtsanspruch darauf, dass Grenzzeichen, die im Zug von
Baumaßnahmen verändert oder zerstört worden sind, auf Kosten des Verursachers
wiederhergestellt werden. Wir empfehlen deshalb, dass nach Abschluss der
Baumaßnahmen beim ADBV Coburg ein Antrag auf Wiederherstellung solcher
Grenzzeichen gestellt wird
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.