Sitzung: 13.12.2023 BUA/006/2023
Beschluss: Ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0
Stellungnahme:
Im Planbereich
befinden sich Telekommunikationsanlagen (TK-Anlagen) der Deutschen Telekom AG.
Diese sind aus dem beigefügten Bestandsplan ersichtlich.
Der
Bestandsplan ist nur für Ihre Planungszwecke bestimmt und darf nicht an Dritte
weitergegeben werden.
Auf die
vorhandenen, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden
Telekommunikationslinien, ist bei Ihren Planungen grundsätzlich Rücksicht zu
nehmen. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin
gewährleistet bleiben. Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten.
Die Versorgung
des Planbereiches unterliegt derzeit einer Prüfung durch die Telekom. Je nach
Ausgang dieser Prüfung wird die Telekom eine Entscheidung zur Versorgung
treffen. Aus diesem Grund ist es dringend erforderlich, dass sich der
Vorhabenträger rechtzeitig mit unserer Bauherren-Hotline unter der kostenfreien
Rufnummer 0800 / 330 1903 in Verbindung setzt. Zum Zweck der
Koordinierungsmöglichkeiten bitten wir um rechtzeitige Mitteilung von
Maßnahmen, welche im Geltungsbereich stattfinden werden.
Hinsichtlich
geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und
unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe insbesondere Abschnitt 6, zu
beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau,
die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht
behindert werden.
Beschluss:
Die
Hinweise werden zur Berücksichtigung im Rahmen der
Erschließungsplanung und Baugenehmigungsplanung zur Kenntnis genommen.