Stellungnahme:

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplans bestehen seitens der SÜC keine grundsätzlichen Einwände.

 

Im westlichen Grundstücksbereich zum Gehweg verlaufen Mittelspannungskabel und TK-Leitungen über das betroffene Flurstück.

 

Beschluss:

Die im westlichen Grundstücksbereich zum Gehweg verlaufen Mittelspannungskabel und TK-Leitungen werden in den Bebauungsplan übernommen.

 

Ja 8         Nein 0    Anwesend 8         Pers. beteiligt 0

 

 

 

Stellungnahme:

Vor Abriss des bestehenden Gebäudes ist der Strom- und der Trinkwasserhausanschluss außerhalb des Gebäudes stillzulegen.

 

Netzverknüpfungspunkt zur Erschließung des Neubaus mit Strom ist abhängig vom Leistungsbedarf.

Die Erschließung mit Trinkwasser ist von der Coburger Straße (St 2202) aus möglich.

 

Beschluss:

Die Hinweise zur Stilllegung der Trinkwasser- und Stromanschlüsse, sowie zum Netzverknüpfungspunkt werden im Rahmen der Erschließungsplanung und Baugenehmigungsplanung zur Berücksichtigung zu Kenntnis genommen.

 

Ja 8         Nein 0    Anwesend 8         Pers. beteiligt 0