Sitzung: 13.12.2023 BUA/006/2023
Gegen die Aufstellung des
Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplans bestehen seitens der SÜC
keine grundsätzlichen Einwände.
Im westlichen Grundstücksbereich zum
Gehweg verlaufen Mittelspannungskabel und TK-Leitungen über das betroffene
Flurstück.
Beschluss:
Die im westlichen Grundstücksbereich
zum Gehweg verlaufen Mittelspannungskabel und TK-Leitungen werden in den
Bebauungsplan übernommen.
Ja
8 Nein 0 Anwesend 8 Pers. beteiligt
0
Stellungnahme:
Vor Abriss des bestehenden Gebäudes ist
der Strom- und der Trinkwasserhausanschluss außerhalb des Gebäudes
stillzulegen.
Netzverknüpfungspunkt zur Erschließung
des Neubaus mit Strom ist abhängig vom Leistungsbedarf.
Die Erschließung mit Trinkwasser ist
von der Coburger Straße (St 2202) aus möglich.
Beschluss:
Die Hinweise zur Stilllegung der Trinkwasser- und
Stromanschlüsse, sowie zum Netzverknüpfungspunkt werden im Rahmen der
Erschließungsplanung und Baugenehmigungsplanung zur Berücksichtigung zu
Kenntnis genommen.
Ja
8 Nein 0 Anwesend 8 Pers. beteiligt
0