Sitzung: 13.12.2023 BUA/006/2023
Beschluss: Ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0
Stellungnahme:
Gegen die Änderung des
Flächennutzungsplans bestehen keine Einwände.
Gegen die Aufstellung des
Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel Weitramsdorf Ost“ in vorgelegter
Fassung bestehen ebenfalls keine wesentlichen Einwände.
Der Geltungsbereich und die
geplante verkehrsmäßige Erschließung unmittelbar über die straßen-rechtliche
Ortsdurchfahrt der Staatsstraße St 2202 liegen innerorts. Es ist nicht mit
wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
der St 2202 zu rechnen.
Für die Anlage sämtlicher
Verkehrsflächen wird die Beachtung der Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraße – RASt 06 – empfohlen. Die Rangierbewegungen von Lieferfahrzeugen
sollten ausschließlich über das Planungsgrundstück vorgenommen werden. Die
hierfür notwendigen Schleppkurven sind auf dem Baugrundstück sicherzustellen.
Die genauen Festlegungen zu
geplanten Werbeanlagen und zur geplanten Zufahrt an der St 2202 sind im
konkreten Baugenehmigungsverfahren zu klären.
Wegen der unmittelbaren
Auswirkungen auf die Staatsstraße St 2202 ist das Staatliche Bauamt Bamberg -
Servicestelle Kronach, als zuständiger Straßenbaulastträger, zwingend am
Verfahren zu beteiligen.
Beschluss:
Die Empfehlungen und Hinweise werden zur
Kenntnis genommen. Zur Berücksichtigung im Rahmen der Erschließungsplanung. Keine Abwägung
erforderlich