Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Stellungnahme:

Gegen die Änderung des Flächennutzungsplans bestehen keine Einwände.

 

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel Weitramsdorf Ost“ in vorgelegter Fassung bestehen ebenfalls keine wesentlichen Einwände.

 

Der Geltungsbereich und die geplante verkehrsmäßige Erschließung unmittelbar über die straßen-rechtliche Ortsdurchfahrt der Staatsstraße St 2202 liegen innerorts. Es ist nicht mit wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs der St 2202 zu rechnen.

 

Für die Anlage sämtlicher Verkehrsflächen wird die Beachtung der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraße – RASt 06 – empfohlen. Die Rangierbewegungen von Lieferfahrzeugen sollten ausschließlich über das Planungsgrundstück vorgenommen werden. Die hierfür notwendigen Schleppkurven sind auf dem Baugrundstück sicherzustellen.

 

Die genauen Festlegungen zu geplanten Werbeanlagen und zur geplanten Zufahrt an der St 2202 sind im konkreten Baugenehmigungsverfahren zu klären.

 

Wegen der unmittelbaren Auswirkungen auf die Staatsstraße St 2202 ist das Staatliche Bauamt Bamberg - Servicestelle Kronach, als zuständiger Straßenbaulastträger, zwingend am Verfahren zu beteiligen.

 


Beschluss:

 

Die Empfehlungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Zur Berücksichtigung im Rahmen der Erschließungsplanung. Keine Abwägung erforderlich