Sitzung: 13.12.2023 BUA/006/2023
Beschluss: Ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0
Stellungnahme:
Gegen die Änderung des
Flächennutzungsplans bestehen keine Einwände.
Grundsätzlich wird begrüßt, dass
die Ausweisung des Gebietes einen vorhandenen Standort betrifft und keine
weitere Flächenversiegelung entsteht.
Entsprechend den Vorgaben der DIN
18040, Teil 3, sollen die Gebäude barrierefrei errichtet werden. Hierbei sind
Stufen und Absätze > 2 cm zu vermeiden.
Die begehbaren Flächen sollen
möglichst rutschfest und eben ausgeführt werden und den Anforderungen der DIN
18318 entsprechen. Aufgrund der vorgesehenen Anzahl von Parkplätzen sind drei
Behindertenparkplätze mit einer Größe von 3,50 x 5,00 m auszuweisen. Hierbei
dürfen die Stellplätze eine Längsneigung von maximal 3 % und eine Querneigung
von maximal 2 % erhalten. Die Parkplätze sind gut sichtbar zu kennzeichnen.
Dem Vorhaben wird mit den vorher
gemachten Auflagen zugestimmt.
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Zur Berücksichtigung im Rahmen
der Erschließungsplanung bzw. des
Baugenehmigungsverfahren. Keine Abwägung erforderlich.