Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Stellungnahme:

Gegen die Änderung des Flächennutzungsplans bestehen keine Einwände.

 

Grundsätzlich wird begrüßt, dass die Ausweisung des Gebietes einen vorhandenen Standort betrifft und keine weitere Flächenversiegelung entsteht.

 

Entsprechend den Vorgaben der DIN 18040, Teil 3, sollen die Gebäude barrierefrei errichtet werden. Hierbei sind Stufen und Absätze > 2 cm zu vermeiden.

 

Die begehbaren Flächen sollen möglichst rutschfest und eben ausgeführt werden und den Anforderungen der DIN 18318 entsprechen. Aufgrund der vorgesehenen Anzahl von Parkplätzen sind drei Behindertenparkplätze mit einer Größe von 3,50 x 5,00 m auszuweisen. Hierbei dürfen die Stellplätze eine Längsneigung von maximal 3 % und eine Querneigung von maximal 2 % erhalten. Die Parkplätze sind gut sichtbar zu kennzeichnen.

 

Dem Vorhaben wird mit den vorher gemachten Auflagen zugestimmt.

 

 


Beschluss:

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Zur Berücksichtigung im Rahmen der Erschließungsplanung bzw. des Baugenehmigungsverfahren. Keine Abwägung erforderlich.