Sitzung: 13.12.2023 BUA/006/2023
Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen
gegen die vorgelegten Planungen grundsätzlich keine Einwände.
Wir begrüßen außerordentlich, den
Ansatz mit Flächenrecycling unsere Kulturlandschaft zu schonen. Auch die
Innenraumverdichtung bewerten wir äußerst positiv.
Arten- und Insektenschutz:
Mittlerweile plädiert eine breite
Öffentlichkeit gegen Insektensterben und für einen gesicherten Artenschutz. Bei
dieser Thematik hat auch die steigende Lichtverschmutzung bzw. der
Beleuchtungseinsatz unserer Wohn- bzw. Gewerbegebiete einen immensen Anteil,
insbesondere wenn diese Siedlungen an die Feldflur angrenzen. Wir werben daher
ausdrücklich um den Einsatz von intelligenten und effizienten
Beleuchtungsanlagen.
Lichtmanagementsysteme
können hier einen aktiven Beitrag zur Lichtökologie leisten, wenn
beispielsweise ab 22:00 Uhr die Lichtintensität halbiert und ab 24.00 Uhr die
Beleuchtung auf ein Minimum reduziert wird. Auch eine Farbveränderung
(Blautöne) in den Nachtstunden wird von Insekten als unattraktiv wahrgenommen.
Ein
naturverträglicher Lichteinsatz bringt, nach unserer Einschätzung, auch
positive ökonomische und klimapolitische Aspekte.
Beschluss:
Der Anregung wird teilweise gefolgt. In die Festsetzungen des
Bebauungsplanes wird aufgenommen: Die Parkplatzbeleuchtung ist
insektenfreundlich als LED-Beleuchtung mit einer warmweißen Lichtfarbe von
maximal 2400 K auszuführen.
Ja 8 Nein 0 Anwesend
8 Pers. beteiligt 0
Stellungnahme:
9.4
Abwasserentsorgung
Wir bedauern
die Tatsache, dass das Niederschlagswasser nicht auf der Fläche zurückgehalten,
bzw. verwertet werden kann.
Beschluss:
Die
Anmerkung wird zur Kenntnisgenommen. Keine Abwägung erforderlich.
Ja 8 Nein 0 Anwesend
8 Pers. beteiligt 0
Stellungnahme:
10.7
Regenerative Energien
Wir werben
darum, die Energiegewinnung auf Gebäuden bzw. versiegelten Flächen zu forcieren
und die „Zulässigkeit von Solarmodulen“ zumindest mit „Empfehlungen zur
Energiegewinnung“ aufzuwerten.
In diesem
Zusammenhang regen wir an, versiegelte und überbaute Flächen mithilfe von
Solarmodulen eine Zweitnutzung zu ermöglichen. Modul-überbaute Parkflächen
generieren Energie und bieten vor allem im Winter einen effektiven
Witterungsschutz (Thema Schneeräumen/Winterdienst).
Beschluss:
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Eine
Überdachung der Stellplätze mit Solarmodulen ist aus erschließungstechnischen
und wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen.
In den
Festsetzungen des Bebauungsplanes wird anstelle der Möglichkeit/Zulässigkeit
verpflichtend aufgenommen, dass mind. 50 % der nutzbaren Dachfläche des
Hauptgebäudes mit Solaranlagen (Thermische Solarkollektoren sowie
Photovoltaikmodule) zur Gewinnung regenerativer Energie zu nutzen ist.
Ja 8 Nein 0 Anwesend
8 Pers. beteiligt 0
Stellungnahme:
11.4.2
Ausgleichs- und Ersatzflächenberechnung
Mit den
Ausführungen zur Ausgleichs- und Ersatzflächenberechnung besteht Einvernehmen
Beschluss:
Die Anmerkung wird zur Kenntnisgenommen. Keine Abwägung erforderlich.
Ja 8 Nein 0 Anwesend 8 Pers.
beteiligt 0