Stellungnahme:

Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen gegen die vorgelegten Planungen grundsätzlich keine Einwände.

 

Wir begrüßen außerordentlich, den Ansatz mit Flächenrecycling unsere Kulturlandschaft zu schonen. Auch die Innenraumverdichtung bewerten wir äußerst positiv.

 

Arten- und Insektenschutz:

Mittlerweile plädiert eine breite Öffentlichkeit gegen Insektensterben und für einen gesicherten Artenschutz. Bei dieser Thematik hat auch die steigende Lichtverschmutzung bzw. der Beleuchtungseinsatz unserer Wohn- bzw. Gewerbegebiete einen immensen Anteil, insbesondere wenn diese Siedlungen an die Feldflur angrenzen. Wir werben daher ausdrücklich um den Einsatz von intelligenten und effizienten Beleuchtungsanlagen.

 

Lichtmanagementsysteme können hier einen aktiven Beitrag zur Lichtökologie leisten, wenn beispielsweise ab 22:00 Uhr die Lichtintensität halbiert und ab 24.00 Uhr die Beleuchtung auf ein Minimum reduziert wird. Auch eine Farbveränderung (Blautöne) in den Nachtstunden wird von Insekten als unattraktiv wahrgenommen.

 

Ein naturverträglicher Lichteinsatz bringt, nach unserer Einschätzung, auch positive ökonomische und klimapolitische Aspekte.

 

Beschluss:

Der Anregung wird teilweise gefolgt. In die Festsetzungen des Bebauungsplanes wird aufgenommen: Die Parkplatzbeleuchtung ist insektenfreundlich als LED-Beleuchtung mit einer warmweißen Lichtfarbe von maximal 2400 K auszuführen.

 

Ja 8      Nein 0 Anwesend 8                Pers. beteiligt 0

 

Stellungnahme:

9.4 Abwasserentsorgung

Wir bedauern die Tatsache, dass das Niederschlagswasser nicht auf der Fläche zurückgehalten, bzw. verwertet werden kann.

 

Beschluss:

Die Anmerkung wird zur Kenntnisgenommen. Keine Abwägung erforderlich.

 

Ja 8      Nein 0 Anwesend 8                Pers. beteiligt 0

 

 

Stellungnahme:

10.7 Regenerative Energien

Wir werben darum, die Energiegewinnung auf Gebäuden bzw. versiegelten Flächen zu forcieren und die „Zulässigkeit von Solarmodulen“ zumindest mit „Empfehlungen zur Energiegewinnung“ aufzuwerten.

 

In diesem Zusammenhang regen wir an, versiegelte und überbaute Flächen mithilfe von Solarmodulen eine Zweitnutzung zu ermöglichen. Modul-überbaute Parkflächen generieren Energie und bieten vor allem im Winter einen effektiven Witterungsschutz (Thema Schneeräumen/Winterdienst).

 

Beschluss:

Der Anregung wird teilweise gefolgt.

Eine Überdachung der Stellplätze mit Solarmodulen ist aus erschließungstechnischen und wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen.

 

In den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird anstelle der Möglichkeit/Zulässigkeit verpflichtend aufgenommen, dass mind. 50 % der nutzbaren Dachfläche des Hauptgebäudes mit Solaranlagen (Thermische Solarkollektoren sowie Photovoltaikmodule) zur Gewinnung regenerativer Energie zu nutzen ist.

 

Ja 8      Nein 0 Anwesend 8                Pers. beteiligt 0

 

 

Stellungnahme:

11.4.2 Ausgleichs- und Ersatzflächenberechnung

Mit den Ausführungen zur Ausgleichs- und Ersatzflächenberechnung besteht Einvernehmen

 

Beschluss:

Die Anmerkung wird zur Kenntnisgenommen. Keine Abwägung erforderlich.

 

Ja 8      Nein 0 Anwesend 8                Pers. beteiligt 0