Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Stellungnahme:

Das „Sondergebiet Einzelhandel Weitramsdorf Ost“ liegt an der Staatstraße 2202 im Abs. 120 bei Stat. 0,85 in der zur Erschließung dienenden Ortsdurchfahrt.

 

Die verkehrliche Erschließung des Gebietes soll über eine neue Zufahrt von der St 2202 erfolgen.

Die Begründung zum Bebauungsplan beinhaltet keine Verkehrliche Untersuchung mit der Auswirkung auf den Verkehr auf der Staatstraße.

 

Da das Gewerbe Quell- und Zielverkehr generiert, sind die Verkehrlichen Auswirkungen in einem Gutachten nachzuweisen.

 

Die Straßenbauverwaltung behält sich vor, auf Grundlage des Verkehrsgutachtes, weitere Auflagen geltend zu machen.

 

Auch sollten bei der Erschließung die Sicherverhältnisse und Aufstellflächen mit überprüft werden.

 


Beschluss:

 

Von der Planungsgemeinschaft GEO.VER.S.UM, Pressler und Geiler, Cham wurde eine verkehrliche Untersuchung mit der Auswirkung auf den Verkehr auf der Staatstraße 2202 durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass keine negativen Auswirkungen auftreten und keine Optimierungsmaßnahmen, wie z. B. eine Spuraufweitung, bzw. separate Linksabbiegerspur erforderlich sind. Die verkehrliche Untersuchung stellt ebenfalls fest, dass die Sichtbeziehungen des ausfahrenden Verkehrs richtlinienkonform gewährleistet sind.