Sitzung: 13.12.2023 BUA/006/2023
Beschluss: Ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0
Stellungnahme:
Das
„Sondergebiet Einzelhandel Weitramsdorf Ost“ liegt an der Staatstraße 2202 im
Abs. 120 bei Stat. 0,85 in der zur Erschließung dienenden Ortsdurchfahrt.
Die
verkehrliche Erschließung des Gebietes soll über eine neue Zufahrt von der St
2202 erfolgen.
Die
Begründung zum Bebauungsplan beinhaltet keine Verkehrliche Untersuchung mit der
Auswirkung auf den Verkehr auf der Staatstraße.
Da das
Gewerbe Quell- und Zielverkehr generiert, sind die Verkehrlichen Auswirkungen
in einem Gutachten nachzuweisen.
Die
Straßenbauverwaltung behält sich vor, auf Grundlage des Verkehrsgutachtes,
weitere Auflagen geltend zu machen.
Auch
sollten bei der Erschließung die Sicherverhältnisse und Aufstellflächen mit
überprüft werden.
Beschluss:
Von der
Planungsgemeinschaft GEO.VER.S.UM, Pressler und Geiler, Cham wurde eine
verkehrliche Untersuchung mit der Auswirkung auf den Verkehr auf der
Staatstraße 2202 durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass keine
negativen Auswirkungen auftreten und keine Optimierungsmaßnahmen, wie z. B.
eine Spuraufweitung, bzw. separate Linksabbiegerspur erforderlich sind. Die
verkehrliche Untersuchung stellt ebenfalls fest, dass die Sichtbeziehungen des
ausfahrenden Verkehrs richtlinienkonform gewährleistet sind.