In der Bürgerversammlung in Weidach am 21.11.2023 wurden von Teilnehmern insgesamt vier Empfehlungen zur Abstimmung gestellt, welche dann einstimmig oder mehrheitlich von den Versammlungsteilnehmern beschlossen wurden. Gem. Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) müssen Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat (oder einem zuständigen Ausschuss) behandelt werden. Behandeln heißt dabei, dass sich das Gremium zwar mit der Empfehlung ernsthaft befassen, ihr aber nicht entsprechen muss.