Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0

Folgende Empfehlung wurde in der Bürgerversammlung mit 32:18 Stimmen beschlossen:

 

„Der Gemeinderat soll die Staffelung der Hundesteuer aufheben und der Steuersatz pro Hund festgelegt werden.“

 

Mit der 1. Änderungssatzung vom 27.02.2012 wurden die Steuersätze für Hunde ab 01.01.2013 wie folgt festgelegt:

 

„Die Steuer beträgt

                für den ersten Hund                         40,00 Euro

                für den zweiten Hund                    100,00 Euro

                für jeden weiteren Hund              150,00 Euro.“

 

Die Erhöhung wurde im Gemeinderat am 13.02.2012 beschlossen und wie folgt begründet:

 

„Die Erhöhung der Hundesteuer soll dazu dienen, die unter dem 1. Teil dieses Tagesordnungspunktes getroffenen Entscheidungen zu finanzieren, nämlich flächendeckend in der Gemeinde entsprechende Hundetoiletten aufzustellen.“

 

Das Hundesteueraufkommen betrug im Jahr 2023 gut 19.000,00 Euro. Neben den Kosten für die Hundestationen leistet die Gemeinde außerdem jährlich Zahlungen i.H.v. knapp 4.000,00 EUR für das Tierheim Coburg.

 

Bei den Nachbarkommunen erhebt die Stadt Bad Rodach die gleichen Steuersätze wie die Gemeinde Weitramsdorf, die Stadt Coburg erhebt einheitlich pro Hund 50,00 EUR, die Stadt Seßlach pro Hund 35,00 EUR und die Gemeinde Ahorn pro Hund 30,00 EUR.

 

GR Dr. Rosenkranz fragt nach, ob es eine Sonderregelung für die Pflege von Hunden aus dem Tierheim gibt. Herr Geuß antwortet, dass es bei der Frage, ob Hundesteuer gezahlt werden muss oder nicht, auf einen Stichtag ankommt. Wer an diesem Stichtag einen Hund hält, wird zur Zahlung der Hundesteuer verpflichtet. Eine Ausnahme für Pflegehunde gibt es nicht, wird ein Hund nur vorübergehend gehalten, muss der Einzelfall betrachtet werden.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Weitramsdorf sieht keinen Bedarf an einer Änderung der Steuersätze für die Hundesteuer.