Beschluss: Ungeändert beschlossen

Für die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken. Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf nimmt von den eingebrachten Anregungen und Bedenken am 22.01.2024 Kenntnis. Der Vorentwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans mit Datum vom 19.09.2022 hat in der Zeit von 16.12.2022 – 16.01.2023 öffentlich ausgelegen. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen waren zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Weitramsdorf unter

 

www.weitramsdorf.net/index.php/aktuelles/ausschreibungen

 

eingestellt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

In der Zeit von 16.12.2022 – 16.01.2023 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Insgesamt wurden mit Postauslauf am 05.12.2022 28 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben.

 

A)

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben sich im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB nicht geäußert, sodass von Einverständnis mit der Planung ausgegangen werden kann:

 

-              Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken, Bamberg

-              Bayerischer Bauernverband

-              Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

-              Bund Naturschutz

-              Kreisheimatpfleger Reiner Wessels

-              Flurbereinigungsgenossenschaft Weitramsdorf

-              Telefonica Germany GmbH & Co.I OHG

-              Stadt Coburg

-              Gemeinde Ahorn

-              Gemeinde Meeder

-              Stadt Ummerstadt

 

 

B)

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben der Planung ohne weitere Hinweise, Anregungen und Einwendungen zugestimmt:

 

 

-              Regionaler Planungsverband Oberfranken West

-              Regierung von Oberfranken – Bergamt

-              Regierung von Oberfranken - Gewerbeaufsichtsamt

-              Staatliches Bauamt Bamberg

-              Fernwasserversorgung Oberfranken

-              Vodafone GmbH

-              PLEdoc GmbH

-              Handwerkskammer Oberfranken

-              Industrie- und Handelskammer zu Coburg

 

 

C)

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben der Planung der Flächennutzungsplanänderung ohne weitere Hinweise, Anregungen und Einwendungen zugestimmt:

 

-       Regierung von Oberfranken, Höhere Naturschutzbehörde

-       SÜC Energie und H2O GmbH

-       LRA Coburg, Wasserrecht

-       LRA Coburg, Bodenschutz

-       LRA Coburg, Immissionsschutz

-       LRA Coburg, Naturschutz

-       LRA Coburg, Untere Straßenverkehrsbehörde

-       LRA Coburg, Kreisbrandrat

-       LRA Coburg, Behindertenbeauftragte