Für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes in Weitramsdorf ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans auch die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Während das Bebauungsplanverfahren im Bau- und Umweltausschuss abgehandelt wird, ist die Änderung des Flächennutzungsplans eine Angelegenheit, deren Behandlung dem Gemeinderat vorbehalten ist.