Sitzung: 26.02.2024 GR/002/2024
Frau Görbert-Schultheiß trägt
folgenden Sachvortrag vor:
Ende Dezember
und im Januar war kein Bauwetter. Ab Mitte Dezember war nur an einzelnen
Tagen für die anstehenden Arbeiten geeignetes Wetter.
Da bei einer
Unterbrechung jedes Mal die Leitungen geschützt und Baustelle geräumt und
anschließend wieder eingerichtet werden muss, ist die Wiederaufnahme der
Arbeiten nur bei längerfristig prognostizierten Bauwetter vertretbar. Da Anfang
Januar kein Bauwetter absehbar war, wurden die Baugeräte zur "Winterreparatur"
in die Werkstatt abgeholt (Wiederanlieferung 15.+16.02.).
Längerfristiges für die anstehenden Arbeiten geeignetes Wetter war erst ab
Mitte Februar absehbar. Geeignetes Wetter ist für die notwendige und geforderte
Qualität des Bauwerks erforderlich. Eine Ausführung der Bauleistung zu
winterlichen Bedingungen (z.B. Temperaturen unter 5 bzw. 8°C) führt regelmäßig
zu einer erheblichen Qualitätsminderung. Die sich hierdurch ergebenden Schäden
treten im Normalfall erst lange nach Ablauf der Gewährleistung auf und führen
zu erheblich erhöhten Unterhaltskosten bzw. zu einer verkürzten Nutzungsdauer.
Deshalb wurde im Januar die Firma nicht aufgefordert, die Arbeiten wieder
aufzunehmen.
Die Bautätigkeit
wurde am 19.02.2024 wieder aufgenommen (Einrichtung ab 15.02.2024).
- Die Widerlager
sind betoniert
- Der Überbau wird
geschalt und bewehrt.
- Betonage
Überbau: Anfang März 2024.
- Fertigstellung
Brücke April 2024
- Fertigstellung
Gemeindeverbindungsstraße Mai 2024
- Gesamtfertigstellung / Abnahme Juni bzw. Juli 2024
GR Ulrich Kräußlich fragt nach, ob die Baumaßnahme sich derzeit noch im Kostenrahmen befindet und die Bauzeit eingehalten wird Des Weiteren können die angrenzenden Landwirte die Flächen während der Bauphase nicht bewirtschaften.
Frau Görbert-Schultheiß erklärt, dass es bisher keine Kostenmehrung gibt und die Landwirte eine Entschädigung bekommen.
GR Max Kräulich fragt nach, wann das vertragliche Bauende war. Frau Görbert-Schultheiß erwidert, dass das Bauwerk vertraglich bis zum 31.12.2023 fertiggestellt werden sollte. Allerdings konnte aufgrund von Krankheitsausfällen und der Witterung der Termin nicht eingehalten werden.
GR Max Kräußlich fragt nach, wie die Kosten der Vorhaltepositionen nach dem 31.12.2023 abgerechnet werden.
Frau Görbert-Schultheiß erklärt, dass die Vorhaltepositionen, die nach dem 31.12.2023 entstehen, nicht von der Gemeinde erstattet werden.
GR Max Kräußlich erklärt, dass er es nicht versteht, warum im Januar und Februar keine Arbeiten durchgeführt worden sind. Schalungsarbeiten hätten z. B. auch in den Wintermonaten erfolgen können.
Frau Görbert-Schultheiß erklärt, dass die Betonagearbeiten derzeit aufgrund der nächtlichen Temperaturen nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden können. Es finden wöchentlich Baustellenbesprechungen statt und alles wird protokolliert.