Sitzung: 26.02.2024 GR/002/2024
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss:
Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und der Feststellung der Jahresrechnung 2022 durch den Gemeinderat wird für die Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.