Sitzung: 25.03.2024 GR/003/2024
Beschluss: Ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19, Persönlich beteiligt: 0
Herr Geuß führt aus, dass für die Europawahl am 09.06.2024 wieder sechs Wahlbezirke und vier Briefwahlbezirke gebildet werden. In den Wahllokalen vor Ort werden wieder acht Wahlhelfer eingeteilt, so dass eine Schicht aus vier Personen besteht. Die Briefwahlvorstände werden mit sechs Personen besetzt. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Erfrischungsgeld auf 50,00 EUR pro Wahlhelfer festzusetzen.
Beschluss:
Das Erfrischungsgeld bei der Europawahl am 09.06.2024 beträgt 50,00 EUR pro Wahlhelfer.