Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19, Persönlich beteiligt: 0

Stadt Coburg, email vom 07.03,2024, Ansprechpartner: Joachim Träger

 

Stellungnahme:

Belange der Stadt Coburg werden durch die Entwürfe der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Einzelhandel Weitramsdorf Ost", jeweils vom 12.12.2023, nicht berührt.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine gemeinsam abgestimmte und ganzheitliche Konzeption von Handelsstandorten innerhalb des Landkreises und zwischen dem Landkreis bzw. den Landkreisgemeinden sowie der Stadt Coburg wünschenswert wäre.

Nur so kann ausgeschlossen werden, dass Einzelhandelsstandorte in eine schädliche Konkurrenz zueinander treten.

 


Beschluss:

 

Der Hinweis wird zu Kenntnis genommen. Entsprechende Voruntersuchungen (LEP, Regierung von Oberfranken) wurden durchgeführt. Die Abstimmung innerhalb des Landkreises und zwischen dem Landkreis bzw. den Landkreisgemeinden sowie der Stadt Coburg erfolgt durch die Beteiligung der Stadt Coburg, des Landkreises und den umliegenden Landkreisgemeinden am Bauleitplanverfahren.