Sitzung: 25.03.2024 GR/003/2024
Beschluss: Ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19, Persönlich beteiligt: 0
Stadt Coburg, email vom 07.03,2024,
Ansprechpartner: Joachim Träger
Stellungnahme:
Belange der Stadt Coburg werden durch die Entwürfe der 13. Änderung des
Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
"Sondergebiet Einzelhandel Weitramsdorf Ost", jeweils vom 12.12.2023,
nicht berührt.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine gemeinsam abgestimmte und
ganzheitliche Konzeption von Handelsstandorten innerhalb des Landkreises und
zwischen dem Landkreis bzw. den Landkreisgemeinden sowie der Stadt Coburg
wünschenswert wäre.
Nur so kann ausgeschlossen werden, dass Einzelhandelsstandorte in eine
schädliche Konkurrenz zueinander treten.
Beschluss:
Der Hinweis wird zu Kenntnis
genommen. Entsprechende Voruntersuchungen (LEP, Regierung von Oberfranken)
wurden durchgeführt. Die
Abstimmung innerhalb des Landkreises und zwischen dem Landkreis bzw. den
Landkreisgemeinden sowie der Stadt Coburg erfolgt durch die Beteiligung der
Stadt Coburg, des Landkreises und den umliegenden Landkreisgemeinden am
Bauleitplanverfahren.