Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herr Schneider vom Ingenieurbüro SRP per Videokonferenz hinzugeschaltet. Der Vorsitzende begrüßt Herrn Schneider und erteilt ihm das Wort.

 

Herr Schneider bedankt sich für die Möglichkeit, heute zugeschaltet werden zu können. Er teilt mit, dass er im Anschluss die Entwurfsplanung für den Neubau der Brücke in Altenhof vorstellen wird. Er tut dies anhand der nachfolgend abgedruckten Präsentation:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob eine Flachgründung für die neue Brücke möglich wäre. Herr Schneider antwortet, dass die Bestandsbrücke flach gegründet ist. Für die neu geplante Brücke, die auch für den Schwerlastverkehr geeignet sein soll, sagt das Baugrundgutachten eindeutig aus, dass eine Flachgründung nicht möglich ist.

 

Aus dem Gremium wird festgestellt, dass die Dimensionierung der Bohrpfähle mit 1,20 Metern Durchmesser sehr groß erscheint. Es wird nachgefragt, aus welchem Grund diese große Dimensionierung gewählt wurde. Herr Schneider führt aus, dass die Dimensionierung von 1,20 Metern nicht besonders groß ist. Ausschlaggebend für die Dimensionierung ist laut Herrn Schneider das Bodengutachten. Ein Bohrpfahl trägt die Last der Brücke auf zwei verschiedenen Wegen in den Boden ab. Zum einen gibt es den Spitzendruck und zum anderen die Mantelreibung. Unter dem Begriff Spitzendruck versteht man den Druck, der über die „Aufstandsfläche“ des Bohrpfahls nach unten abgegeben wird. Die Mantelreibung ist die Reibung zwischen dem Bohrpfahl und dem seitlichen Erdreich, welches den Bohrpfahl umgibt. Leider kann man aufgrund der Bodenbeschaffenheit nahezu keine Mantelreibung ansetzen, sodass die Last nahezu komplett über den Spitzendruck nach unten abgeleitet werden muss. Die entsprechenden Berechnungen ergeben dann, dass der Durchmesser von 1,20 Metern benötigt wird.

 

Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass die Einfahrt in den Feldweg auf der rechten Seite nach der Brücke verschoben werden könnte. Hierdurch könnte man die geplante Stützmauer und die entsprechenden Kosten sparen. Herr Schneider begrüßt diesen Vorschlag unter der Voraussetzung, dass die Verschiebung der Einfahrt auch bei den betroffenen Grundstückseigentümern Zustimmung findet. Herr Geuß informiert, dass die betroffenen Grundstücke der Gemeinde Weitramsdorf gehören.

 

Es wird nachgefragt, ob es möglich ist, im Bereich des Überbaus mit Fertigteilen zu arbeiten. Herr Schneider antwortet, dass es grundsätzlich möglich ist, hier Fertigteile einzusetzen. Einer der Vorteile von Fertigteilen ist die kurze Bauzeit. Sie werden deshalb häufig über Bahntrassen oder vielbefahrenen Straßen, die nicht lange gesperrt werden können, eingesetzt. Ein entscheidender Nachteil ist allerdings, dass der Oberbeton zusätzlich aufgebracht werden muss. Es ist aus diesem Grund günstiger, eine Schalung zu bauen und den Überbau vor Ort zu betonieren.

 

Aus dem Gremium wird nach Hochwassergefahren gefragt. Herr Schneider antwortet, dass er hier für die Bauzeit bei normalem Niederschlag keine Probleme sieht. Es wird allerdings eine Wasserhaltung für die Entfernung des Grundwassers nötig sein. Auch die Errichtung dieser ist aus Sicht von Herrn Schneider unproblematisch.

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Weitramsdorf stimmt dem heute von Herrn Schneider vorgestellten Entwurfsplan des Ingenieurbüros SRP für die Errichtung der Brücke in Altenhof zu und genehmigt diesen. Das Ingenieurbüro wird beauftragt, den Vorschlag bezüglich der Verschiebung der Einfahrt in den Feldweg rechts nach der Brücke zu prüfen und ggf. in die Planung einzuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

 

Anmerkung: