Beschluss: Ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20, Persönlich beteiligt: 0

Der Vorsitzende stellt fest, dass dieses Thema bereits in vergangenen Sitzungen angesprochen wurde. Ziel des Förderprogramms ist es, dass wichtige landwirtschaftliche Wege, sogenannte Kernwege, baulich für die heutigen Anforderungen von landwirtschaftlichen Maschinen ertüchtigt werden. Der Fördersatz beträgt 75 % plus eines eventuell möglichen ILE-Bonus von 10 % der förderfähigen Kosten. Für die Gemeinde Weitramsdorf kommen derzeit folgende, landwirtschaftliche Wege zum Ausbau im Rahmen des Förderprogramms infrage:

 

 

GR Ulrich Kräußlich weist darauf hin, dass der Weg von der Schlettacher Straße in Richtung Ruhewald bereits asphaltiert ist. Die beiden anderen, derzeit infrage kommenden Wege, sind nicht asphaltiert. Aus diesem Grund sollte man den beiden anderen Wegen den Vorzug geben.

 

GR Gunsenheimer schlägt vor, dass man beispielsweise den Weg durch die Schmalzgrube in Ahorn an den Radweg mit anbindet. Der Vorsitzende antwortet, dass es sich hier um eine Förderung für die landwirtschaftlichen Wege zur Benutzung durch Landwirte handelt. Radwege werden hier nicht gefördert. Herr Geuß ergänzt, dass die Auswahl der infrage kommenden Wege vom Planungsbüro im Auftrag der Initiative Rodachtal ganz zu Beginn des Projektes getroffen wurde. Derzeit ist die Gemeinde hieran gebunden. Eventuell ergeben sich später Möglichkeiten, weitere Wege einzubeziehen. Derzeit ist das jedoch nicht der Fall.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf beschließt, dass die drei oben aufgezeigten Wege im Rahmen des Förderprogramms „Kernwegenetz“ untersucht werden sollen. Der Vorsitzende wird beauftragt, alle weiteren Schritte hierzu in die Wege zu leiten.